Wenige Monate vor dem geplanten Inkrafttreten des Kopftuchverbots für Mädchen unter 14 Jahren sorgt nun ein Dokument der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) für Aufregung.
In einem Feststellungsbescheid, der aus einem Gerichtsakt stammt, wird festgehalten, wie die IGGÖ eine anerkannte islamische Religionspraxis beim Tragen des Kopftuchs bewertet. Laut Bescheid gilt: "Das Tragen des Kopftuchs erfordert eine Verhüllung des gesamten Körpers mit Ausnahme der Hände bis zum Handgelenk und dem Gesicht." Die Verhüllung von Haaren, Hals und Nacken sei demnach ein "untrennbarer Teil" davon.
Besonders brisant ist die Altersfrage. Im Bescheid wird auf die schiitische Lehre verwiesen, die von der IGGÖ als legitim anerkannt werde. Demnach sei laut "Krone"-Bericht die Verhüllung für Mädchen bereits mit Vollendung des neunten Lebensjahres beziehungsweise nach dem Mondkalender schon "mit einem Alter von acht Jahren, acht Monaten und rund 23 Tagen erforderlich".
Scharfe Kritik an dem Kopftuch-Gebot kommt von der Wiener FPÖ. Parteichef Dominik Nepp fordert erneut Konsequenzen bis hin zur Aberkennung des Status der Glaubensgemeinschaft. "Wer ein Kopftuch-Gebot für Mädchen im Volksschulalter rechtfertigt, stellt religiösen Zwang über die Freiheit von Kindern. Eine solche Organisation darf in Österreich nicht länger offiziell anerkannt sein", erklärte Nepp.
Nepp fordert die Bundesregierung zum Handeln auf: "Der neue Fall zeigt einmal mehr: Die IGGÖ steht nicht für einen aufgeklärten Islam. Die Bundesregierung muss endlich handeln und dieser Organisation den Status aberkennen."
Auch FPÖ-Familiensprecherin Ricarda Berger sieht sich durch die Enthüllungen bestätigt. Das Kopftuch bezeichnet Berger als "nichts anderes als ein Symbol des politischen Islams, der Unterdrückung von Frauen und damit archaischer Gesellschaftsvorstellungen, die bei uns schlichtweg nichts verloren haben."
Die Freiheitlichen bekräftigten ihre Forderung nach einem Kopftuchverbot sowie einem Verbot der Verschleierung an öffentlichen Pflichtschulen – auch für das gesamte schulische Personal und insbesondere für Lehrerinnen.