Mit dem Kopftuchverbot tritt ab dem neuen Schuljahr ein besonders brisantes Gesetz in Kraft. Eine ähnliche – damals noch von ÖVP und FPÖ beschlossene – Regelung wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Diesmal soll sie jedoch halten, versprechen ÖVP, SPÖ und Neos.
Aktuell läuft an Schulen eine Aufklärungsphase, in der Eltern von Schulen vorab über das Verbot informiert werden. Mit 1. September beginnt die Umsetzung inklusive harter Sanktionen für Eltern: Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen von bis zu 800 Euro rechnen.
Noch bevor das Verbot offiziell geltend wird, verschickt das Bildungsministerium unter der Leitung von Christoph Wiederkehr (Neos) eine neue Vorabinformation an Eltern. In den nächsten Wochen soll sie zugestellt werden. Darin sollen Erziehungsberechtigte auf das Verschleierungsverbot vorbereitet werden.
Das Infoschreiben wurde in insgesamt elf Sprachen verfasst: Deutsch, Arabisch, Bosnisch, Dari, Englisch, Farsi, Paschto, Russisch, Somali, Türkisch und Urdu.
"Mit dem neuen Schuljahr 2026/27 gilt für alle Schülerinnen unter 14 Jahren ein Gesetz, welches das Tragen von kopfbedeckender Kleidung nach islamischen Traditionen in der Schule, d. h. auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, nicht erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kopftuch aus modischen, traditionellen, religiösen oder anderen Gründen getragen werden soll", ist im Schreiben zu lesen.
Die Schule sei verpflichtet, geltende Gesetze umzusetzen, es gebe keinen Ermessensspielraum. "Die Schule handelt nicht nach persönlichen Meinungen, sondern auf Grundlage des Gesetzes", betont das Ministerium. Das Verbot diene dem Schutz der Kinder und solle verhindern, dass Kinder "zu früh in weltanschauliche oder religiöse Rollen" gedrängt werden. "Im Mittelpunkt des schulischen Kontextes steht immer das Wohl sowie die kognitive Reife des Kindes."
„Außerhalb des Schulhauses bzw. der Schuleinrichtung entscheiden die Erziehungsberechtigten über das Tragen des Kopftuchs“Bundesministerium für Bildunginformiert in einem Rundschreiben über das Kopftuchverbot
Dabei nimmt das Ministerium auch Eltern in die Pflicht: "Das Gesetz verpflichtet ausdrücklich Sie als Erziehungsberechtigte, dafür zu sorgen, dass Ihre Tochter die gesetzliche Regelung einhält."
Gleichzeitig stellt das Ministerium klar: Außerhalb der Schule bleibt die Entscheidung über das Tragen eines Kopftuchs weiterhin Sache der Eltern.
"Wir wissen, dass dieses Thema sensibel sein kann. Deshalb ist ein respektvoller, verständnisvoller und unterstützender Austausch besonders wichtig. Unser Ziel ist es, gemeinsam zu vermitteln, dass diese Regelung eine gesetzliche Verpflichtung sowohl für Sie als Erziehungsberechtigte als auch für die Schule ist und gleichzeitig dem Schutz und der gesunden Entwicklung der Kinder dient", heißt es abschließend.
Der Umstand, dass die Briefe auch auf Arabisch oder Somali versendet werden, sorgt für großen Unmut bei der ÖVP Wien.
Klubobmann Harald Zierfuß ärgert sich im "Heute"-Gespräch: "Der Volkspartei ist mit dem Kopftuchverbot ein wichtiger Schritt gelungen. Leider beweisen die NEOS wieder, dass sie zu den weltfremden Multikulti-Parteien gehören: NEOS-Wiederkehr schreibt Vätern gezielt auf Farsi, Somali & Co., dass sie ihren Töchtern außerhalb der Schule weiter das Kopftuch aufzwingen können. Klingt nicht nur skurril, es ist einfach vollkommen daneben."