Seit geraumer Zeit spricht sich Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) für eine Neuauslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aus, insbesondere bei der Abschiebung straffälliger Migranten. "Die EMRK darf nicht die Falschen schützen", stellte der Kanzler klar.
Seit letzter Woche steht fest: Der Stocker-Vorstoß wurde vom Europarat offiziell abgesegnet. Alle 46 Mitglieder haben sich im Rahmen der "Chişinău Declaration" auf die Neuauslegung der EMRK geeinigt. Diese spricht die Schwierigkeiten bei Abschiebungen, Auslieferungen, Massenankunft von Migranten sowie deren Instrumentalisierung als Mittel hybrider Kriegsführung offen an. Sie bekräftigt das Recht jedes Mitgliedstaates, eine eigenständige Migrationspolitik zu gestalten.
Im Rahmen einer Diskussion beim Europa-Forum Wachau bekräftigte Stocker seine Position: "Bei aller Liebe: Ich bin nicht für jeden Einzelnen und sein Glück verantwortlich. Asyl heißt Schutz auf Zeit vor Verfolgung und vor Gewalt." Mittlerweile sei man aber so weit, dass Personen, die kein Aufenthaltsrecht in Österreich haben, in einer Gesellschaft, in der sie Schutz gesucht haben, straffällig werden.
"Und dann sagt mir ein Gerichtshof: Abschieben kannst du nicht, weil in dem Land, in das du abschieben möchtest, die Person verfolgt werden könnte. Ja, vielleicht", so Stocker. Dennoch habe das Sicherheitsinteresse eines Landes – "meines Landes und meiner Bevölkerung" – Priorität.
Der Kanzler abschließend: "Wer seine Chance hier nicht nutzt und unsere Gesellschaft gefährdet, den müssen wir auch wieder abschieben können."