Eigentlich schon ein alter Hut, kann sich Norbert Hofer noch immer nicht entspannt zurücklehnen. Auch fast sechs Jahre nach dem Vorfall lässt die Staatsanwaltschaft nicht locker und will den ehemaligen FPÖ-Chef und Präsidentschaftskandidaten strafrechtlich verfolgen.
Rückblick 16. Juni 2020, Viktor-Adler-Markt, Wien-Favoriten. Die erste Corona-Welle war überstanden, die Schlimmste sollte noch kommen. Insgesamt werden in Österreich geschätzt 20.000 Menschen sterben, trotzdem war sich Norbert Hofer bei seiner Rede schon sicher: "Ich fürchte mich nicht vor Corona, Corona ist nicht gefährlich. Da ist der Koran gefährlicher, meine Lieben, als Corona."
Die Staatsanwaltschaft sah darin Verhetzung und die Herabwürdigung religiöser Lehren, forderte vom Nationalrat deswegen die Auslieferung Hofers, um ermitteln zu können. Dort stimmten aber alle Parteien dafür, dass die Aussage in Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit stehe, der Parlamentarier deswegen Immunität genieße.
2024 hat sich Norbert Hofer allerdings aus der Bundespolitik zurückgezogen, seit Februar 2025 sitzt er im burgenländischen Landtag. Die Wiener Staatsanwaltschaft hat deswegen nun dort nachgefragt, ob jetzt die Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung Hofers erteilt wird, wie aus einem "Heute" vorliegenden Schreiben hervorgeht.
Der entsprechende Immunitätsausschuss soll am 11. März stattfinden. In der Landtagssitzung am 26. März wird dann mit Mehrheit der Abgeordneten entschieden, ob die Immunität diesmal aufgehoben wird oder nicht.
Im Falle einer Verurteilung nach § 283 Abs 2 StGB drohen schlimmstenfalls drei Jahre Haft – es gilt die Unschuldsvermutung.