Politik
Buwog-Kronzeuge klagt Grasser-Anwalt
Manfred Ainedter, der Anwalt von Karl-Heinz Grasser im Buwog-Prozess, hat eine Ehrenbeleidigungsklage am Hals.
Wie die "Kronen Zeitung" am Freitag berichtet, hat ein Kronzeuge im Buwog-Prozess eine Ehrenbeleidigungsklage gegen Manfred Ainedter eingebracht, der den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor Gericht vertritt.
Der Kläger ist ein Zeuge im Prozess, der im Jahr 2000 als Kabinettschef im Infrastrukturministerium tätig war. Ainedter hatte den Zeugen der Lüge bezichtigt.
Dabei erhielt Ainedter bereits eine Anzeige wegen einem Gespräch mit Schöffen. Lesen Sie mehr dazu hier >>>
Skizze wird bestritten
Laut dem Zeugen hatte ihm Peter Hochegger mit einer Skizze erklärt, wie er und andere beabsichtigten, mit Privatisierungen Geld verdienen zu wollen. Grasser und Hochegger, der sich in anderen Anklagepunkten schuldig bekennt, streiten diese Vorwürfe ab.
Was bisher im Buwog-Prozess geschah
Tag 1: Richterin wird mit Anträgen bombardiert.
Tag 2: Das Plädoyer des Staatsanwaltes.
Tag 3: Grassers Verteidiger holen zum Gegenangriff aus.
Tag 4: Der Knalleffekt: Hochegger wird auspacken.
Tag 5: Warum die Nebenangeklagten eigentlich hier sind.
Tag 6: Hochegger nennt in seinem Teilgeständnis neue Details.
Tag 7: Hochegger antwortet weiter und spricht von "akzeptablen Wahrheiten."
Tag 8: Grasser korrigiert Angaben vor Gericht
Tag 9: Paukenschlag der Verteidiger: Ist Hochegger unglaubwürdig?
Verteidiger Ainedter hatte die Angaben zur Skizze in einem Interview mit dem Radiosender Ö1 am 14. Dezember 2017 als Lüge bezeichnet. Die Folge: Eine Klage, weil diese Äußerungen das Potenzial haben, kreditschädigend zu sein. Laut "Krone" will Ainedter dem Verfahren "mit Ruhe und Gelassenheit" entgegensehen und weigert sich, die Behauptungen zurückzunehmen.
Der Buwog-Prozess
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech müssen sich (neben anderen) vor Gericht in der Causa Buwog und Terminal Tower verantworten. Grassers Freunde sollen sich durch den Verkauf der Bundeswohnungen an das "Österreich-Konsortium" bereichert haben. Die Rolle Grassers (Hat er auch Geld erhalten? Hat er den entscheidende Tipp weitergesagt?) wird das Gerichtsverfahren klären. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. (lu)