Ermittlungen laufen

Kurz vor Saisonstart: Nächste Skilift-Firma insolvent

Die wirtschaftlichen Probleme rund um das Skigebiet Schetteregg (Bregenzerwald) weiten sich aus. Die Egger Liftgesellschaft mbH ist insolvent.
14.10.2026, 16:00
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Das Landesgericht Feldkirch eröffnete am Mittwoch (14. Oktober) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Egger Liftgesellschaft mbH.

Das Unternehmen betreibt das Ski-, Wander- und Freizeitgebiet Schetteregg in der Gemeinde Egg (Bregenzerwald) in Vorarlberg.

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Weiteres Unternehmen bereits insolvent

Die nun insolvente Gesellschaft trat zuletzt vor allem als Komplementärin der Egger Liftgesellschaft mbH & Co KG auf. Über diese war zuvor ebenfalls ein Konkursverfahren eröffnet worden.

Der Vorarlberger Unternehmer Jürgen Sutterlüty hat im Juni nach monatelangen Verhandlungen die Weichen auf Neustart gestellt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuausrichtung ist ein Bikepark, der 2027 eröffnet werden sollte.

Welche Gründe letztlich zur neuerlichen Insolvenz geführt haben, geht laut Alpenländischem Kreditorenverband (AKV) aus den derzeit verfügbaren Unterlagen nicht näher hervor.

Das Gericht begründete die Eröffnung des Konkursverfahrens mit offenen Verbindlichkeiten und der festgestellten Zahlungsunfähigkeit.

Schuldenhöhe noch nicht bekannt

Nach derzeitigem Stand verfügt die Gesellschaft über kein wesentliches eigenes Vermögen, das verwertet werden könnte. Nach Angaben des KSV1870 sind derzeit zwei Gläubiger bekannt. Die Verbindlichkeiten der Egger Liftgesellschaft mbH belaufen sich aktuell auf rund 13.000 Euro.

Im Zuge der Ermittlungen wird auch untersucht, welche konkreten Umstände zum wirtschaftlichen Zusammenbruch führten und ob doch noch verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind.

Kein Antrag auf Entschuldung

Ein Antrag auf Entschuldung wurde bislang laut AKV nicht eingebracht. Sollte die Gesellschaft keinen entsprechenden Antrag stellen, muss die Insolvenzverwaltung mögliche Vermögenswerte bestmöglich verwerten.

Bleibt nach Abzug der Verfahrenskosten noch Geld übrig, wird dieses am Ende des Konkursverfahrens anteilig an die Gläubiger ausgeschüttet. Wie hoch eine mögliche Quote ausfallen könnte, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

Vorerst bleiben damit wesentliche Fragen offen. Klarheit über die tatsächliche Schuldenhöhe, die Zahl der betroffenen Gläubiger und die Hintergründe der Insolvenz dürfte es erst nach Abschluss der weiteren Prüfungen geben.

red, 14.10.2026, 16:00
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