Für Milliarden-Pleitier und U-Häftling René Benko beginnt jetzt ein neues Leben. Nach fast 21 Monaten hinter Gittern durfte er am Mittwoch raus. Nicht in völlige Freiheit, aber sein Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfessel wurde vom Landesgericht Innsbruck bewilligt.
"Wir freuen uns natürlich aus Sicht der Verteidigung, aber insbesondere auch für unseren Mandanten, dass das LG Innsbruck unserem Rechtsstandpunkt gefolgt ist und Herr Benko nun dergestalt die Möglichkeit bekommt, sich auf den nächsten bevorstehenden Prozess umfassend vorzubereiten und sich auch mit den sonstigen Vorwürfen im Ermittlungsverfahren fundiert auseinanderzusetzen", erklärt sein Anwalt, Top-Wirtschafts-Strafverteidiger Norbert Wess, gegenüber "Heute".
Benko war am Mittwoch um 9 Uhr persönlich zur Haftverhandlung im Gericht erschienen. Nachdem der Richter die Fußfessel-Entscheidung verkündet hatte, wurde der 49-Jährige zunächst zurück in die Justizanstalt Innsbruck, genannt "Ziegelstadl", gebracht.
Innerhalb der kommenden vier Tage kann er dann tatsächlich raus aus dem Gefängnis – in sein neues Domizil, eine rund 60 Quadratmeter große Wohnung in Innsbruck. Diese wurde eigens angemietet, auch um die Familie Benkos zu entlasten, die ebenfalls in Innsbruck lebt.
Warum er nicht sofort in die Wohnung darf? Im Falle einer echten Enthaftung muss die Person binnen zwei Stunden entlassen werden. Benko kommt aber in den elektronisch überwachten Hausarrest – dafür beträgt die Frist eben diese paar Tage.
Von der Justizanstalt wird Benko dann laut "Heute"-Infos direkt in die Wohnung gebracht, wo von Beamten die Räumlichkeiten vermessen sowie die elektronischen Signale überprüft werden und man Benko die Fußfessel erklärt.
Wie schaut nun das künftige Leben des einstigen Immobilien-Tycoons in der Innsbrucker Mietwohnung aus? Beliebig lange draußen herumspazieren, Reisen unternehmen, je nach Laune Essen oder in ein Konzert gehen – das spielt's mit der Fußfessel nicht. Üblich ist ein sogenanntes "Aufsichtsprofil", in dem genau festgelegt ist, wann und zu welchem Zweck man die Unterkunft verlassen darf.
"Heute" hat Eckdaten recherchiert, wie Benko im Hausarrest künftig seine Tage verbringen dürfte. Einen Job – wie bei Fußfessel-Kandidaten üblicherweise vorgeschrieben – braucht er als U-Häftling nicht. Bei U-Haft sei das im Gesetz nicht zwingend vorgesehen, erklärt sein Anwalt – und das Gericht habe die Prozessvorbereitungen als ausreichende Beschäftigung für Benko erachtet.
In der Tat war der Signa-Gründer dem Vernehmen nach ja auch im Gefängnis täglich viele Stunden mit dem Studium der diversen Prozessakten und der Vorbereitung auf die nächsten Verhandlungen beschäftigt. Bereits am 4. und 5. November wird Benko in Innsbruck wegen Vorwürfen schweren Betrugs und betrügerischer Krida wieder vor Gericht stehen.
Im neuen Fußfessel-Alltag darf er einmal am Tag für eine Stunde raus aus der Wohnung, am Wochenende sogar länger. Zum Einkaufen, um frische Luft zu schnappen, für allfällige Arztbesuche – wo genau er hin darf innerhalb eines gewissen Radius', wird festgelegt.
Besuch von seiner Frau und seinen Kindern darf Benko jederzeit empfangen.
Das Gericht hat aber eine Liste von Personen erstellt, mit denen der Ex-Milliardär keinen Kontakt aufnehmen darf. Konkret geht es um Leute im Umfeld der Signa-Gruppe beziehungsweise der Ingbe-Privatstiftung.
Ausdrücklich untersagt ist im Fußfessel-Hausarrest übrigens der Konsum von Alkohol – das wird auch kontrolliert.
Und in kulinarischem Luxus wird Benko in seiner kleinen Wohnung kaum schwelgen, immerhin ist er pleite. Früher an Villen und Penthouse-Apartments gewöhnt, könnten ihm die 60 Quadratmeter nach der kargen Gefängniszelle aber durchaus luxuriös vorkommen.