Nach 20 Monaten hinter Gittern steht René Benko vor einem entscheidenden Wechsel: Der frühere Immobilienunternehmer darf die Justizanstalt Innsbruck verlassen und künftig mit einer elektronischen Fußfessel in einer Wohnung leben. Ein Richter am Landesgericht Innsbruck gab dem entsprechenden Antrag des 49-Jährigen statt. Das bestätigte sein Verteidiger Norbert Wess.
Am Morgen um 9 Uhr erschien Benko im Saal 125 des Landesgerichts Innsbruck. Dort musste er jenem Einzelrichter erklären, warum er künftig nicht mehr in der Justizanstalt Ziegelstadl, sondern unter elektronischer Überwachung wohnen möchte.
Der Richter hatte den früheren Signa-Chef erst vor wenigen Wochen zu 30 Monaten Haft verurteilt. Für seinen geplanten Wechsel in den Hausarrest hatte Benko bereits vorgesorgt. Eine rund 60 Quadratmeter große Wohnung ist angemietet.
Dort möchte er sich auf seinen nächsten Strafprozess vorbereiten, der in drei Wochen beginnen soll. Dabei geht es um die Causen Haselsteiner und Jagdgewehr.
Bei der Entscheidung spielte auch die Einschätzung der Haftgründe eine Rolle.
Bereits bei früheren Haftverhandlungen in Wien war das Gericht nicht von einer Fluchtgefahr ausgegangen. Auch eine mögliche Verdunkelungsgefahr verliert nach längerer Untersuchungshaft an Bedeutung.
Allerdings gab es durchaus Argumente gegen eine Lockerung der Haftbedingungen. So hatte das Oberlandesgericht im Februar in einem 110 Seiten umfassenden Beschluss eine Tatbegehungsgefahr festgestellt.
Außerdem ist elektronisch überwachter Hausarrest während der Untersuchungshaft in Österreich äußerst selten. Von insgesamt 1.863 Untersuchungshäftlingen trägt laut den vorliegenden Angaben lediglich eine Person eine Fußfessel.
Dennoch fiel die Entscheidung in Innsbruck zugunsten des 49-Jährigen aus.
Benko verbrachte die vergangenen 20 Monate in Untersuchungshaft. Zunächst war er in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untergebracht, später wurde er nach Innsbruck in die Justizanstalt Ziegelstadl verlegt. Dort galt er als vorbildlicher Insasse.
Nun steht sein Auszug bevor. In den kommenden Tagen soll Benko die elektronische Fußfessel erhalten und anschließend in die angemietete Wohnung übersiedeln.
Damit kann er seinen Alltag künftig wieder außerhalb der Gefängnismauern verbringen, bleibt allerdings elektronisch überwacht.
Die Verhandlung sorgte auch wegen ihres Zeitpunkts für Aufmerksamkeit.
Während Richter und Staatsanwälte mit Protestmaßnahmen auf die angespannte Personalsituation in der Justiz aufmerksam machten und der Gerichtsbetrieb weitgehend stillstand, wurde in Innsbruck über Benkos Antrag entschieden.
Für den ehemaligen Immobilienunternehmer bedeutet der Beschluss eine deutliche Veränderung seiner bisherigen Haftbedingungen.
Ganz vorbei sind seine juristischen Probleme damit allerdings nicht: Bereits in drei Wochen steht der nächste Strafprozess bevor.