Die Regierung will mit neuen Regeln die überfüllten Gefängnisse entlasten und Abschiebungen direkt aus der Haft erleichtern. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) spricht von einer wichtigen Entlastung für Polizei und Justiz – und verweist auf Tausende Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026.
Die Regierung will ausländische Häftlinge nach Verbüßung der Mindesthaftzeit unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne deren Zustimmung außer Landes bringen. Schwere Gewalt-, Sexual- und Terrordelikte sind ausgenommen. Zudem soll die Verbüßung von Haftstrafen im Herkunftsland erleichtert werden.
Damit will die Regierung auch die Gefängnisse entlasten, die derzeit zu 108 Prozent ausgelastet sind. Das Gesetzespaket wird nun am Mittwoch im Parlament vorgelegt.
"Für uns als Polizei ist das ein wichtiger Schritt, denn sie erspart sich den Schritt mit der Schubhaft und bringt somit eine Entlastung sowohl für die Justiz als auch die Polizei", so Karner.
Dabei setzt die Bundesregierung primär auf Freiwilligkeit vor Zwang der Abschiebung. Im ersten Halbjahr 2026 wurden insgesamt über 7.000 Menschen aus Österreich abgeschoben. Rund 50 Prozent davon, also knapp 3.500 Menschen, sind verurteilte Straftäter.
Somit müssen etwa zehn verurteilte Straftäter pro Tag Österreich verlassen. "Das ist ein Weg, den wir konsequent weitergehen müssen und wollen."
Um die Verbüßung von Haftstrafen im EU-Herkunftsland zu vereinfachen, soll es eine neue Reihung von Strafurteilen geben. Laut Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) wird die Reihung innerhalb von Österreich in anderen EU-Ländern nicht anerkannt und wird daher an die EU-Systeme angepasst.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Ausbildung von jungen Straftätern. Diese sollen ihre Ausbildung vor ihrem Haftantritt fertig machen können. "Es ist ein wesentlicher Punkt für die Resozialisierung nach der Haft, um ein sinnvolles Leben fern von Kriminalität führen zu können", erklärt Leichtfried.