Weniger Behördenwege, einfachere Betriebsübernahmen und Erleichterungen bei Investitionen: Die Regierung will Unternehmen von Bürokratie entlasten. Die Gewerbeordnungsnovelle soll am Mittwoch beschlossen werden.
Tausende Behördenkontrollen könnten für Österreichs Unternehmen künftig wegfallen. Mit einer Änderung der Gewerbeordnung will die Bundesregierung vor allem kleinen und mittleren Betrieben den Alltag erleichtern. Insgesamt zehn Maßnahmen aus dem Entbürokratisierungspaket sollen umgesetzt werden.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) spricht von einem wichtigen Schritt für die heimischen Betriebe. Neben weniger Verwaltungsaufwand sollen auch Investitionen und die Übernahme bestehender Unternehmen einfacher werden.
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft Unterlagen, die Unternehmen bisher ständig am Betriebsstandort bereithalten müssen. Künftig soll es möglich sein, diese Dokumente nach Absprache mit der zuständigen Behörde digital oder schriftlich zu übermitteln.
Besonders für Firmen mit mehreren Standorten könnte das eine Erleichterung bringen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums könnten dadurch jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Kontrollen wegfallen, bei denen ausschließlich überprüft wird, ob die vorgeschriebenen Unterlagen vorhanden sind.
Auch bei Investitionen in neue Technik sind Vereinfachungen geplant. Die Novelle soll ausdrücklich festhalten, dass Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen keine gewerberechtliche Genehmigung benötigen. Damit würden entsprechende Einzelprüfungen entfallen. Die gesetzlichen Schutzvorgaben bleiben allerdings bestehen.
Zudem soll der Einbau von Klima- oder Lüftungsgeräten nicht automatisch dazu führen, dass ein bisher genehmigungsfreier Betrieb plötzlich eine gewerberechtliche Genehmigung braucht. Ein vereinfachtes Verfahren soll in solchen Fällen für Klarheit sorgen.
Hattmannsdorfer erklärt dazu: "Die Bundesregierung liefert: Mit der neuen Gewerbeordnung schaffen wir einen Meilenstein beim Bürokratieabbau."
Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt, soll künftig länger Zeit bekommen, um bestimmte behördliche Auflagen zu erfüllen.
Die sogenannte Grace-Period wird laut Entwurf von drei auf fünf Jahre ausgeweitet. Ausgenommen bleiben Vorgaben, die unmittelbar zum Schutz vor Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen notwendig sind.
Auch für leer stehende Gewerbestandorte sind Änderungen vorgesehen. Eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung soll erst nach sieben statt bisher fünf Jahren ohne Betrieb erlöschen. Eine Verlängerung wäre künftig auf insgesamt zehn statt bisher sieben Jahre möglich. Damit sollen Unternehmen mehr Zeit erhalten, um Nachfolger zu finden und bestehende Standorte wieder in Betrieb zu nehmen.
Zusätzlich ist ein Abänderungsantrag vorgesehen, der die gewerberechtliche Genehmigungsfreiheit auf eigenständig errichtete elektrische Batteriespeicher ausweiten soll.
Bisher sind Speicher, die Teil einer Photovoltaikanlage sind, bereits von der entsprechenden Genehmigungspflicht ausgenommen. Künftig soll das auch für alleinstehende Batteriespeicher gelten. Dabei sollen die Größenbegrenzungen des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes gelten.
Ein weiterer Punkt betrifft fremdsprachige Dokumente. Unterlagen auf Englisch sollen in gewerberechtlichen Verfahren künftig grundsätzlich ohne zusätzliche Übersetzung verwendet werden können.
Außerdem ist ein neues Verfahren für aufgegebene Gewerbestandorte vorgesehen, die nie offiziell abgemeldet wurden. Damit sollen die rechtlichen Verhältnisse geklärt werden. Gleichzeitig sind Schutzmaßnahmen gegen eine missbräuchliche Entfernung von Standorten geplant.
Neben den gesetzlichen Änderungen sind drei Erlässe vorgesehen, die den Umgang der Behörden mit Unternehmen vereinfachen sollen.
Bei geringfügigen, leicht behebbaren Verstößen und leichtem Verschulden soll zunächst eine Beratung erfolgen. Betriebe sollen außerdem eine Frist bekommen, um den Fehler zu beheben, statt sofort bestraft zu werden.
Auch alternative technische Lösungen sollen akzeptiert werden, sofern sie dasselbe Schutzniveau gewährleisten und keine besonderen gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
Bei Umbauten von Betriebsanlagen soll zudem nicht allein eine veränderte Anlagenstruktur zur Ablehnung führen. Ausschlaggebend bleibt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sind.
Mit der aktuellen Novelle soll der Bürokratieabbau noch nicht abgeschlossen sein. Für November ist ein zusätzlicher Initiativantrag vorgesehen, der die Betriebliche Vorsorgekassen betrifft.
Im Zuge der Reform der "Abfertigung Neu" sollen diese künftig direkt im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geregelt werden und nicht mehr als Sonderkreditinstitute nach dem Bankwesengesetz.
Eine begleitende Änderung der Gewerbeordnung soll verhindern, dass dadurch eine zusätzliche Gewerbeberechtigung notwendig wird. An der Tätigkeit der Vorsorgekassen soll sich nichts ändern.