Die deutsche Bundesnetzagentur will Solaranlagenbesitzer, die ihren Strom selbst verbrauchen, stärker zur Kasse bitten. Ab 2029 soll ein pauschaler Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Netzanteil des Grundpreises fällig werden. Das soll für alle sogenannten Prosumer gelten, also Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage, die Strom aus dem Netz beziehen und gleichzeitig selbst erzeugen.
Ausgenommen von der Regelung sind lediglich Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 2 Kilowatt. Die Behörde rechnet mit einer jährlichen Mehrbelastung von unter 100 Euro pro Haushalt. Aus der Solarbranche heißt es allerdings, dass in Einzelfällen auch bis zu 155 Euro fällig werden könnten.
Wie "chip.de" berichtet, steht dieser Aufschlag in offenem Widerspruch zu dem, was die deutsche Bundesregierung im selben Jahr beschlossen hat. Mit der EEG-Novelle 2027 sollen neue Anlagen sich stärker über den Eigenverbrauch tragen statt über die Einspeisung. Die Einspeisevergütung wird für Neuanlagen auf 36 Monate begrenzt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert die geplante Regelung scharf. Das Problem: Der Aufschlag wird pauschal erhoben, unabhängig davon, wie stark eine einzelne Anlage das Stromnetz tatsächlich entlastet oder belastet. Ein Haushalt mit großem Speicher, der kaum noch Strom aus dem Netz bezieht, zahlt denselben Aufschlag wie einer mit kleiner Anlage.
Die Bundesnetzagentur begründet den Aufschlag damit, dass Prosumer sich jederzeit auf eine Versorgung aus dem Netz verlassen können und deshalb stärker an dessen Kosten beteiligt werden sollen.
Die endgültige Entscheidung soll bis Ende 2026 fallen, in Kraft treten würde die Regelung dann am 1. Jänner 2029.
Für Österreich gibt es derzeit keine vergleichbaren Pläne. Die Entwicklung in Deutschland wird aber aufmerksam verfolgt, da sie als Vorbild für andere EU-Länder dienen könnte.