Neue Aussagen von René Benko bringen Alfred Gusenbauer in den Signa-Ermittlungen unter Druck. Der in U-Haft sitzende Signa-Gründer soll Ende Juli gegenüber den Ermittlern Angaben zu einer umstrittenen Abschlagszahlung gemacht haben.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt bereits seit dem Frühjahr gegen den früheren Signa-Prime-Aufsichtsratschef Gusenbauer wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Gusenbauer bestreitet die Vorwürfe.
Im Mittelpunkt stehen Vorgänge aus Oktober und November 2022. Laut dem Vorwurf der WKStA soll Gusenbauer als Aufsichtsratschef der Signa Development und der Signa Prime seine Befugnisse missbraucht und den beiden Gesellschaften dadurch einen Schaden von insgesamt zehn Millionen Euro zugefügt haben.
Konkret soll er mit einem Vorstandsmitglied eine "ungerechtfertigte Abschlagszahlung auf eine Erfolgsbeteiligung" vereinbart und die Auszahlung angeordnet haben. Die Zustimmung des gesamten Aufsichtsrates soll dafür gefehlt haben. Auch gegen das beteiligte Vorstandsmitglied wird wegen Untreue ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, Gusenbauer zu den Taten bestimmt zu haben.
Benko selbst gilt in diesem Ermittlungsstrang nicht als Beschuldigter. Bei seiner Einvernahme Ende Juli soll er laut "Standard" allerdings Aussagen gemacht haben, die Gusenbauer belasten.
Demnach habe Benko angegeben, dass die Zahlung im November 2022 auf Grundlage eines unterschriebenen Vertrags erfolgt sei. Gusenbauer soll diesen Vertrag ohne Zustimmung des gesamten Aufsichtsrates abgeschlossen haben.
Nach Benkos Darstellung sei jedoch klar gewesen, dass dafür ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss notwendig gewesen wäre. Gusenbauer habe dies demnach ebenfalls gewusst. Noch vor der Unterzeichnung des Vertrags soll die Signa-Anwaltskanzlei einen Umlaufbeschluss für den Aufsichtsrat vorbereitet haben. Auch das beschuldigte Vorstandsmitglied habe von der Notwendigkeit einer solchen Zustimmung gewusst.
Für den Umlaufbeschluss wäre die Mitwirkung aller Aufsichtsratsmitglieder erforderlich gewesen. Dazu kam es laut Bericht allerdings nicht.
Erst 2023 sollen Mitglieder des Aufsichtsrates den Vorstand nach dem Grund für die "deutlich höheren Personalkosten im Jahr 2022" gefragt haben. Benko wertete das laut Einvernahme-Protokoll als Hinweis darauf, dass sie von der Zahlung nichts gewusst hätten. Andernfalls "hätten sie nicht so plump nachgefragt".
Gusenbauer selbst wollte Benkos Aussagen dem Bericht zufolge nicht kommentieren. Sein Anwalt erklärte demnach jedoch, dass der frühere Bundeskanzler mit den Behörden kooperiere.
In einem Anfechtungsverfahren vor dem Handelsgericht hatte Gusenbauer allerdings bereits Angaben zu dem Vorgang gemacht. Dabei soll er eingeräumt haben, dass für die Vereinbarung ein Umlaufbeschluss notwendig gewesen wäre.
Dieser sei aufgrund "grundsätzlicher Einwände einiger Aufsichtsratsmitglieder" nicht zustande gekommen, berichtet der "Standard" unter Berufung auf eine Auswertung der WKStA.
Gusenbauer soll dennoch davon ausgegangen sein, zum Abschluss des Vertrags berechtigt gewesen zu sein. Als Gründe habe er eine "substanzielle Verbesserung" der Prime sowie einen Aufsichtsratsbeschluss aus dem Jahr 2019 genannt.
Benko widerspricht dieser Darstellung. Bei seiner Einvernahme kommentierte er Gusenbauers Erklärung laut Bericht mit den Worten: "Das stimmt so einfach nicht".
Auch darüber, wer die Zahlung veranlasst haben soll, gibt es unterschiedliche Darstellungen. Gusenbauer soll vor Gericht angegeben haben, dass der Vorstand die Überweisung selbst in die Wege geleitet habe. Der betroffene Manager bestreitet dies.
Gusenbauer zufolge sei die der Zahlung zugrunde liegende Vereinbarung außerdem nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates erfolgt. Der Manager wiederum soll erklärt haben, er sei davon ausgegangen, dass der notwendige Aufsichtsratsbeschluss bereits vorliege beziehungsweise von Gusenbauer veranlasst worden sei.
Für alle genannten Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.