Jetzt macht die Stadt Wien Ernst: Die umstrittenen Textilsammelcontainer auf öffentlichem Grund sollen aus dem Stadtbild verschwinden. Der Wiener Landtag behandelt am Mittwoch eine Novelle des Gebrauchsabgabegesetzes, mit der die Aufstellung von Altkleidercontainern künftig verboten wird.
Hintergrund sind massive Probleme rund um die Sammelboxen. Immer wieder landen Kleidung, Schuhe oder Bettwäsche nicht im Container, sondern daneben auf Gehsteigen und Straßen. Überfüllte Boxen, illegal geöffnete Container und herumliegende Textilien sorgen laut Stadt seit Jahren für Beschwerden und hohe Reinigungskosten.
Allein im März registrierte die MA 48 mehr als 1.200 Missstände rund um die Container. Mitarbeiter müssen regelmäßig ausrücken, um verstreute Kleidung einzusammeln und Verschmutzungen zu beseitigen. Auch Beschwerden über Geruchsbelästigung und Ungeziefer häufen sich.
Mit der neuen Regelung sollen Textilsammelcontainer ab 1. August 2026 aus dem Gebrauchsabgabegesetz herausgenommen werden. Das bedeutet: Für solche Container kann künftig keine Genehmigung auf öffentlichem Grund mehr erteilt werden. Betroffen sind Sammelboxen für Kleidung, Schuhe, Taschen, Gürtel, Bettwäsche, Decken oder Pölster.
Ganz abrupt verschwinden die Container aber nicht. Die Gesetzesnovelle sieht eine Übergangsfrist vor: Bereits bestehende Bewilligungen bleiben vorerst gültig – allerdings nur bis zum jeweils festgelegten Ablaufdatum und längstens bis 31. Dezember 2026. Betreiber haben damit fünf Monate Zeit, ihre Container abzubauen und alternative Sammelsysteme zu organisieren.
Die Gesetzesänderung wurde als Initiativantrag von Abgeordneten der SPÖ Wien und NEOS Wien eingebracht. Zuständig ist Vizebürgermeisterin Barbara Novak (SPÖ). Die Stadt betont, dass das Sammeln von Altkleidern weiterhin möglich bleibt. Wiener können Kleidung künftig verstärkt bei Mistplätzen, karitativen Organisationen oder Sammelstellen auf Privatgrund abgeben.