Sie habe "Stimmen gehört"

Lebenslange Haft für Mutter nach Mord an eigenem Sohn

Eine Mutter tötet ihren Sohn, behauptet Stimmen gehört zu haben. Das Gericht erkennt jedoch ihre Zurechnungsfähigkeit und verhängt lebenslange Haft.
Newsdesk Heute
21.09.2026, 18:46
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Im Jänner 2026 hat die heute 40-jährige Frau ihren Sohn in einer Wohnung in Leoben mit mehreren Messern tödlich verletzt. Danach hat sie sich selbst verletzt, aber dann doch noch die Rettung gerufen. Für das Kind kam trotzdem jede Hilfe zu spät. Vor Gericht hat sie den Mord gestanden, aber zur Rechtfertigung gemeint, sie habe "Stimmen gehört". Die Gutachter waren sich allerdings einig: Die Frau war zurechnungsfähig.

Nach dem Geständnis stand am Ende der Verhandlung am Montag die entscheidende Frage im Raum, ob die Geschworenen den Gutachtern glauben und die Angeklagte für zurechnungsfähig halten. Die Laienrichter waren sich schnell einig – sowohl was die Schuld als auch die Zurechnungsfähigkeit betrifft. Der Richtersenat hat die 40-Jährige daraufhin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Richter meinte dazu: "Wer sein eigenes Kind auf derart bestialische Art und Weise zu töten vermag, für den gibt es nur eine Antwort: lebenslang." Die Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Beginn der Verhandlung die Geschworenen vor den Schilderungen über dieses "schreckliche Verbrechen" gewarnt: "Aber ich kann Sie nicht schonen. Ich muss Ihnen die volle Wahrheit antun."

"Nicht jeder Schwerstverbrecher ist psychisch krank"

Die Staatsanwältin beschrieb, wie die Angeklagte am 30. Jänner in ihrer Wohnung ihren Sohn mit mehreren Messern tödlich am Hals und am Oberkörper verletzt hat. Als Motiv gab die Angeklagte nach der Tat an, sie habe Angst vor einem "satanischen Kult" gehabt, der ihr und dem Buben etwas antun wollte. Die Staatsanwältin meinte, viele würden glauben, jemand, der so etwas seinem eigenen Kind antut, müsse krank sein.

"Aber nicht jeder Schwerstverbrecher ist psychisch krank", sagte sie. Und zwei Gutachten seien zum Schluss gekommen, dass die 40-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war: "Sie hat keine schwerwiegende Erkrankung", betonte die Anklägerin. Der Verteidiger der gebürtigen Wienerin erklärte, die Angeklagte gestehe die Tat, aber die Frage sei, ob sie zurechnungsfähig gewesen ist. Dafür müsse man mehr über ihre Vorgeschichte wissen.

Die Frau habe zuletzt ein "vorbildliches Leben" geführt, als Schulassistentin gearbeitet, sei sozial integriert gewesen, aber davor war sie viele Jahre schwer drogenabhängig und "Opfer schweren Missbrauchs, gleich wie ihr Sohn", so der Verteidiger. Die Frau war mehrmals in Therapie, teilweise auch stationär. "Ihre Verschwörungstheorien wurden stärker", schilderte der Anwalt den Geschworenen. Ihr Zustand habe sich in den Tagen vor der Tat verschlechtert.

"Vorstellung, dass jemand auf meine Gedanken zugreift"

Am 30. Jänner seien die Stimmen und "Gesänge" so stark geworden, dass sie das Gefühl hatte, sie könne nicht mehr auf ihren Sohn aufpassen und müsse ihn töten. "Sie dachte, sie könne ihn durch die Ermordung vor den bösen Mächten schützen", sagte ihr Verteidiger. Die Angeklagte selbst gab an, sie fühle sich schuldig und wolle auch keine Strafmilderung. Sie erzählte ausführlich, was sich in den Tagen und Wochen davor in ihrem Kopf abgespielt hatte.

Sie habe sich im Herbst davor "komplett verändert und entfremdet": "Ich hatte die psychotische Vorstellung, dass jemand auf meine Gedanken zugreift. Ich habe Stimmen gehört, die mich und meinen Sohn in Gefahr brachten." Zum Arzt sei sie aber nicht gegangen, "weil ich dachte, dass es ein spirituelles Problem" sei. Ende Jänner habe sie einen starken Selbsttötungsdrang verspürt: "Ich habe nicht mehr schlafen und essen können."

Sie verlor viel Gewicht, ihr Zustand wurde immer schlechter. Am Morgen der Tat hatte sie das Gefühl, die "dunklen Mächte sind schon da" und es gibt keinen Ausweg mehr: "Ich wusste, ich musste ihn schützen. Er kam aus dem Zimmer und ich habe ganz schnell zugestochen", schilderte sie dem Richter beinahe ohne Emotion. Nach den Aussagen der Angeklagten kamen die Gutachterinnen und der Gutachter zu Wort.

"Kein Wahn, sondern eine Verschwörungstheorie"

Die Gerichtsmedizinerin erklärte, dass die massiven Verletzungen am Hals des Buben die Todesursache waren. Die Schlagadern, Luft- und Speiseröhre waren durchtrennt. Bei den weiteren Details und beim Zeigen der Fotos aus der Wohnung hielt sich die Angeklagte die Augen zu. Psychiater und Psychologin kamen zum Schluss, dass die Angeklagte keine schwere psychische Störung hatte: "Das war kein Wahn, sondern eine Verschwörungstheorie."

Die Angeklagte glaubt demnach schon einen Großteil ihres Lebens an angeblichen sexuell-rituellen Missbrauch und ist davon noch immer überzeugt. Die 40-Jährige betonte, sie und ihr Sohn seien Opfer von Missbrauch geworden, aber es gebe dafür keine Beweise, sagte die Psychologin. Gegen einen Wahn spreche auch, dass die Angeklagte schon vor der Tat andere Tötungsstrategien überlegt hatte: "Das passt nicht zu einer psychotischen Erkrankung."

Der Psychiater ergänzte: "Sie war im Denken logisch. Sie war zurechnungsfähig. Wir haben keine Psychose, wir haben eine Verschwörungstheorie." Die Beschuldigte stritt das bis zum Schluss ab. Im Schlussplädoyer sprach die Staatsanwältin die Geschworenen direkt an: "Man stellt sich immer die Frage nach dem Warum. Die einzige Antwort, wie ich besser schlafen könnte, wäre, wenn sie psychisch krank wäre."

red,21.09.2026, 18:46