Warnung in Österreich

Magic Mushrooms-Automaten: Immer mehr landen im Spital

Die Produkte, die aussehen wie Süßigkeiten, sind besonders für kleine Kinder gefährlich und führen zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Rhea Schlager
15.03.2025, 16:02

Nachdem die Behörden auf ein Paar aus Kärnten aufmerksam wurde, das mit Magic Mushrooms versetzte Schokolade konsumiert hat, warnt nun die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) vor dem Verzehr. Denn immer mehr Österreicher landen nach dem Konsum von Schokolade oder Fruchtgummis, die psychoaktive Pilzgifte wie Psilocybin oder Muscimol enthalten, im Krankenhaus.

Die Gifte können zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, weshalb Verbraucher zum Schutz der eigenen Gesundheit derartige Produkte auf keinen Fall konsumieren sollten.

Gefährlich für Kinder

Hauptsächlich können diese Produkte über Online-Shops erworben werden. Allerdings finden sich in Österreich verteilt auch Verkaufsautomaten, die die oft als Non-Food-Waren angebotenen Drogen zum Verkauf enthalten. Manchmal sind sie auch mit Vermerken wie "Nicht zum Verzehr" gekennzeichnet.

Dennoch können sie besonders für kleine Kinder gefährlich werden, weil sie wie Fruchtgummis oder Schokolade aussehen. Europaweit sind inzwischen Fälle bekannt, bei denen Jugendliche und Erwachsene, nach deren Konsum im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Vergiftungen

Die "Magic Mushrooms"-Produkte enthalten bestimmte Mengen an Pilzgiften, die Vergiftungserscheinungen auslösen können. Dazu zählen Halluzinationen wie farbige Scheinbilder, ein Gefühl der Schwerelosigkeit und Euphorie.

Auch Vergiftungen können auftreten, die Übelkeit, Erbrechen und Durchfälle, sowie Schwindel und vermehrten Speichelfluss mit sich bringen. Ebenso können Psychosen und Kreislaufversagen auftreten.

Gerichtliche Strafen

Bei größeren Mengen kommt es zu Muskelzuckungen, Verwirrtheit, Bauchschmerzen und Erregungszuständen, die bis zur Bewusstlosigkeit oder Koma führen können.

Unternehmen, die diese Produkte zum Verkauf anbieten, müssen mit gerichtlichen Strafen rechnen, da der Inhalt als gesundheitsschädlich beurteilt wird.

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