Jeder könnte überwacht werden

Messenger-Überwachung fix – das musst du jetzt wissen

Die Gefährderüberwachung wurde am Mittwoch im Nationalrat verabschiedet. "Heute" hat die wichtigsten Informationen zum neuen Gesetz.
Lukas Leitner
09.07.2025, 15:46
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Die Messengerüberwachung ist fix: Am Mittwoch – zwei Tage bevor sich das Parlament in die Sommerpause verabschiedet – wurde über den sogenannten Bundestrojaner abgestimmt.

Trotz heftiger Kritik, auch aus den eigenen Reihen der Koalition – zwei Abgeordnete der Neos betonten schon im Vorfeld, nicht für das Gesetz zu stimmen – wurde die Novelle durch den Nationalrat geboxt.

Doch was kommt jetzt auf die Österreicher zu? "Heute" hat die wichtigsten Fakten.

Was bedeutet Gefährderüberwachung?

Die Gefährderüberwachung ist ein Mittel, womit die Polizei auf Handydaten zugreifen kann. Dadurch besteht die Möglichkeit, Messengerdienste bzw. Nachrichten auszulesen. Sie dient laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) als eine "Ultima Ratio" – wird also nur dort eingesetzt, wo es "rechtlich möglich und für Ermittlungen unbedingt notwendig ist" und alle anderen Ermittlungsmethoden "ausgeschöpft" sind.

Wer ist von der Überwachung betroffen?

Der sogenannte "Bundestrojaner" soll sich auf jene Fälle beschränken, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Das sind zum Beispiel die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung von terroristischen Gruppierungen.

"Für den Einsatz der Messengerüberwachung kommen vor allem jene Fälle infrage, in denen bereits durch Observationsmaßnahmen klar geworden ist, dass die Gefährder über Messengerdienste kommunizieren", heißt es auf der Webseite des Bundeskanzleramtes.

Werden die Daten von allen Menschen durchleuchtet?

Nein. Die Überwachung darf nur unter strengen und bestimmen Umständen angewandt werden. Dann braucht es auch eine richterliche Zustimmung. Darüber hinaus dürfen jährlich maximal 30 Personen überwacht werden. Danach muss der Innenminister das Parlament "unverzüglich" einbinden, sollten weitere Personen überwacht werden.

Auf welche Daten soll zugegriffen werden?

Laut dem Gesetz soll nicht auf alle Daten des Handys zugegriffen werden, sondern "nur" auf Messenger-Apps, wie WhatsApp, Telegram und Signal. Das sei laut Experten zumindest technisch möglich. Spionage-Software von Anbietern wie Paragon würden gezielt einen Tunnel zu einer App bauen.

Wie wird die Bevölkerung abgesichert?

Damit die Chat-Überwachung nicht missbräuchlich eingesetzt wird, soll es verschiedene Absicherungen geben. Dazu gehört unter anderem harte Strafen für Staatsschützer bei missbräuchlicher Verwendung. Außerdem muss ein Richtersenat die Überwachung freigeben. Darüber hinaus wird der Verfassungsgerichtshof die Software vor deren Inbetriebnahme überprüfen.

Kann jeder überwacht werden?

Theoretisch ja. Wie aber bereits erklärt, beschränkt sich die Überwachung auf maximal 30 Anwendungen. Es werden nur jene Personen überwacht, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Der Normalbürger muss also keine Bedenken haben, dass seine Chats mit Freunden, Familie und den Liebsten plötzlich bei einer dritten Person am Tisch landen.

Wie läuft die Gefährderüberwachung ab?

Es ist noch unklar, wie sich die Polizei Zugang zu verschlüsselten Messengerdiensten verschaffen will. Im Nationalrat am Mittwoch wurde von Seiten der Regierungsparteien betont, dass man zuerst das Gesetz schaffe und danach eine Software – also ein Programm – die sich dem Gesetz fügt. Die Umsetzung ist also noch offen.

Welche Gefahren sehen Kritiker?

Kritik an der Überwachung kam vor allem aus der Opposition. Demnach sei eine Überwachung bestimmter Bereiche eines Gerätes "technisch nicht möglich", so Grün-Mandatar Süleyman Zorba. Außerdem habe es in anderen EU-Staaten Missbräuche der Spionagesoftware gegeben. "Wen hat es getroffen? Kritische Journalisten, kritische Bürgerinnen und Bürger", meinte Zorba.

Wann soll das Gesetz in Kraft treten?

Nachdem die Novelle nun im Nationalrat beschlossen wurde, soll sie Anfang 2027 in Kraft treten. Bis dahin wird eine Software per Ausschreibung durch das Innenministerium gesucht.

{title && {title} } LL, {title && {title} } Akt. 11.07.2025, 14:41, 09.07.2025, 15:46
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