Die Hitzewellen werden immer extremer - doch viele Mieter können ihre Wohnung trotzdem nicht wirksam kühlen. Wer eine Split-Klimaanlage oder eine Außenbeschattung anbringen möchte, braucht derzeit meist die Zustimmung des Vermieters. Verweigert dieser sie, bleibt oft nur der Gang zur Schlichtungsstelle oder vor Gericht.
Die Mietervereinigung Österreichs will das nun ändern und hat der Bundesregierung ein Paket mit drei Änderungen im Mietrechtsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, Mieter beim Hitzeschutz deutlich besserzustellen.
Konkret fordert die Mietervereinigung, dass Mieter Split-Klimageräte und Außenjalousien künftig auch ohne Zustimmung des Vermieters einbauen dürfen. Die Kosten müssten sie weiterhin selbst tragen, allerdings sollen sie nicht mehr nachweisen müssen, dass die Maßnahme "verkehrsüblich" ist und einem "wichtigen Interesse" dient.
"Das ist ein Teufelskreis: Verkehrsüblich wird ein Split-Klimagerät erst, wenn viele eines haben. Installieren darf es aber niemand, solange es nicht verkehrsüblich ist", sagt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung.
Voraussetzung soll weiterhin sein, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, das Gebäude nicht beschädigen und andere Bewohner nicht beeinträchtigen.
Wie schwierig die aktuelle Rechtslage ist, zeigt ein Fall aus Wien-Donaustadt. Eine Familie lebte in einer Dachgeschoßwohnung unter einem Flachdach. Trotz Außenbeschattung und nächtlichem Lüften sank die Temperatur in der Wohnung nicht unter 29 Grad. Die Familie wollte deshalb auf eigene Kosten eine Split-Klimaanlage einbauen lassen.
Der Vermieter verweigerte jedoch die Zustimmung. Der Rechtsstreit ging bis vor den Obersten Gerichtshof – die Familie verlor letztlich in allen Instanzen. Nach Ansicht der Mietervereinigung zeigt der Fall, dass das geltende Mietrecht mit den immer häufigeren Hitzewellen nicht mehr Schritt hält.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Kosten. Bleibt eine selbst bezahlte Klimaanlage oder Außenbeschattung nach dem Auszug in der Wohnung, soll der Mieter einen Teil seiner Investition zurückbekommen.
Die Mietervereinigung fordert, dass solche Einbauten künftig – ähnlich wie Heizthermen oder Sicherheitstüren – über zehn Jahre abgeschrieben und beim Auszug entsprechend abgelöst werden. "Alles andere wäre eine Enteignung auf Raten: Gezahlt hat die Mieterseite, den Vorteil behält die Eigentümerseite", argumentiert die Interessenvertretung.
Am weitesten geht die dritte Forderung. Die Mietervereinigung möchte einen gesetzlichen Temperatur-Richtwert einführen. Wird dieser überschritten, soll eine Wohnung als mangelhaft gelten – mit der Folge, dass Mieter ihre Miete mindern können.
Bisher gibt es ein solches Recht bei Hitze nicht. Bei einem Heizungsausfall hingegen ist eine Mietzinsminderung bereits möglich. Juristin Sabine Fürst sieht auch ein praktisches Problem: "In der Beratung erleben wir das häufig: Die Leute haben recht, und trotzdem führen sie das Verfahren nicht – weil das Kostenrisiko höher ist als der Streitwert."
Sie fordert deshalb, dass über eine Mietzinsminderung wegen Hitze künftig die Schlichtungsstelle direkt entscheiden kann. Derzeit müssten Betroffene dafür meist den deutlich teureren Gerichtsweg beschreiten.
Die Forderungen kommen nicht zufällig. Nach Angaben der Mietervereinigung wurden in der Wiener Innenstadt bis Anfang August bereits 35 Hitzetage und 33 Tropennächte gezählt. In der Nacht auf den 29. Juni sank die Temperatur auf der Jubiläumswarte in Wien zudem nicht unter 27,3 Grad – laut Mietervereinigung die wärmste jemals in Österreich gemessene Nacht.
"Für diesen Sommer kommt jede Reform zu spät. Den nächsten Sommer darf die Regierung keinesfalls verschlafen – unser Paket liegt auf dem Tisch, die Reform muss jetzt rasch beschlossen werden", fordert Niedermühlbichler.