Gemeinden, Länder, Bund müssen sparen – eine extrem schwierige Wirtschaftssituation belastet, der Sparstift muss angesetzt werden.
Auch Wien will insgesamt zwei Milliarden Euro einsparen. Finanzstadträtin Barbara Novak (SP) kündigte für das Wien-Budget 2026 an: "Wir haben die Zeit genutzt, um jeden Stein umzudrehen", der größte Brocken ist eine Mindestsicherung-Reform, hier sollen 200 Mio. Euro weniger ausbezahlt werden.
Jetzt stellt Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gegenüber "Heute" klar: "Die Zuwanderung in unser Sozialsystem muss endgültig gestoppt werden. Und die bundesweite Angleichung der Sozialleistungen ist ein wesentlicher Schritt dazu. Es ist gut, dass Wien jetzt dem Niederösterreich-Weg in dieser Frage nun folgt", so Johanna Mikl-Leitner, die sich über die Ankündigung der Stadt Wien erfreut zeigt, dass subsidiär Schutzberechtigte in der Bundeshauptstadt keine Mindestsicherung mehr erhalten sollen. "Das ist ein wesentlicher Schritt in der bundesweiten Angleichung der Sozialleistungen. Und damit folgt Wien dem Vorbild Niederösterreich."
Ein subsidiär Schutzberechtigter, also eine Person, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, der aber zum Beispiel, weil sein Leben bedroht wird, noch nicht abgeschoben werden konnte, erhält in Niederösterreich aktuell 437 Euro im Monat Grundversorgung. In Wien würde dieselbe Person allerdings 1.209 Euro Mindestsicherung erhalten.
Bisher hat Wien also subsidiär Schutzberechtigte dreimal so hohe Sozialleistungen wie Niederösterreich ausbezahlt. "Ich bin froh, dass der niederösterreichische Weg in diesem zentralen Punkt für Wien ein Vorbild ist. Für mich war und ist immer klar: Subsidiär Schutzberechtigte können nicht dieselben Leistungen erhalten wie österreichische Staatsbürger. Mit diesem Schritt Wiens kommen wir der Vereinheitlichung der Sozialhilfe in Österreich deutlich näher. Und das ist auch notwendig. Denn nur wenn wir alle noch strenger werden, können wir verhindern, dass Zuwanderer nur wegen unserer Sozialleistungen nach Österreich kommen", so Mikl-Leitner.
Zudem erhöhe der deutsche Vorstoß zur Bürgergeldreform den Druck auf Österreich, die Sozialhilfe bundesweit neu zu ordnen. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner stellt klar, dass Niederösterreich bereits seit 2019 das strengste Sozialhilfemodell der Republik habe, dies jedenfalls behalten und noch weiter verschärfen will. "Wenn Deutschland nachschärft, müssen wir nochmals strenger werden, um zu verhindern, dass Zuwanderer wegen unserer Sozialleistungen nach Österreich kommen. Und wir müssen sicherstellen, dass sich Arbeit immer mehr lohnt als der Bezug von Sozialhilfe", so Mikl-Leitner.
Das NÖ Modell sieht schon heute vor, dass Sozialhilfe-Bezieher, die keine Arbeit annehmen wollen, die Hälfe der Sozialhilfe gekürzt werden kann. Dieses System soll noch weiter verschärft werden: Statt den bisherigen Kürzungen von vier Wochen soll die Sozialhilfe beim ersten Verstoß für drei Monate reduziert werden. Bei wiederholten Verstößen sind Kürzungen bis zur vollständigen Streichung der Leistungen möglich. Nach einer vollständigen Streichung soll eine Wartefrist von sechs Monaten eingeführt werden, bevor wieder ein Anspruch entsteht. "Wer nicht arbeiten will und die Hängematte der Werkbank vorzieht, darf nicht länger erwarten, dass andere für ihn arbeiten", betont Mikl-Leitner.
Und auf diese unbelehrbaren Fälle zielt auch die zweite Verschärfung des NÖ Sozialhilfe-Modells ab: Wer gegenüber Behörden falsche Angaben macht oder Einkommen und Vermögen verschweigt, soll in Zukunft mit deutlich strengeren Strafen rechnen müssen. Geplant ist eine Verdoppelung der Verwaltungsstrafen auf bis zu 5.000 Euro, eine Verdreifachung der Freiheitsstrafen auf bis zu 6 Wochen und die Einführung einer Mindeststrafe von zumindest 200 Euro. "Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer das System austrickst, gefährdet die Solidarität mit jenen, die wirklich Hilfe brauchen", erklärt Mikl-Leitner.
"Niederösterreich tut, was ein Land tun kann, um dem Sozialhilfemissbrauch einen Riegel vorzuschieben", stellt Mikl-Leitner klar, fordert aber auch die Initiative des Bundes in einem konkreten Punkt: So brauche es eine gesetzliche Grundlage, dass diejenigen, denen das Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice gestrichen wird, weil sie beispielsweise keine Bewerbungsgespräche wahrgenommen haben, auch automatisch keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Denn aktuell kann jeder, dem das Arbeitslosengeld gestrichen wird, sofort Sozialhilfe beantragen. Die Behörden müssen dann ein neues Verfahren durchführen und die Arbeitswilligkeit erneut prüfen. "Hier braucht es keine aufwändigen Überprüfungen, sondern wirksame Sanktionen und die heißt: Streichung der Sozialhilfe bis die Arbeitswilligkeit wieder vorhanden ist", so die Landeshauptfrau.
Mikl-Leitner schlägt mit Blick auf die Verhandlungen zur bundesweiten Vereinheitlichung der Sozialhilfe Pflöcke ein: "Wir können die Strafen erhöhen, aber nicht die Sozialtransfers. Bei einer bundesweiten Vereinheitlichung darf es keinen Cent mehr geben als in Niederösterreich. Niederösterreich ist damit die Richtschnur für viele Bundesländer und soll auch das bundesweite Vorbild sein."