Schwere Vorwürfe

Missbrauch in Kinderdorf – so reagieren Verantwortliche

Eine Studie deckt Misshandlungen im SOS-Kinderdorf Moosburg auf. Jahrelang sollen Kinder geschlagen, eingesperrt und nackt fotografiert worden sein.
Newsdesk Heute
18.09.2025, 07:59
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Eine selbst in Auftrag gegebene Studie soll systematische Misshandlungen im SOS Kinderdorf in der Kärntner Gemeinde Moosburg belegen. In einem Zeitraum von zumindest zwölf Jahren sollen die Kinder geschlagen, eingesperrt und nackt fotografiert worden sein.

Derartige Bilder sollen auf einem privaten Computer entdeckt worden seiin. Ein Pädagoge soll als Desktophintergrund sogar das Bild eines Jungen, der keine Hose anhatte, verwendet haben, berichtet der "Falter", dem die Unterlagen der Studie aus dem Jahr 2021 vorliegen.

Weitere Vorwürfe umfassen den Entzug von Essen als Sanktionsmaßnahme. Die Kinder sollen nur Reiswaffeln bekommen haben, auch Wasser soll sanktioniert worden sein. Ein Mädchen wurde angeblich drei Jahre lang jeden Abend in ihr Zimmer weggesperrt. Weiters soll ein leitender Pädagoge Kinder mit nach Hause genommen haben.

Entschädigungen gezahlt

In einer Stellungnahme zeigte sich das SOS-Kinderdorf tief betroffen über die Vorwürfe und entschuldigte sich, berichtet der "ORF". Einige Betroffene hätten bereits ein Opferschutzverfahren durchlaufen und Entschädigungszahlungen erhalten, teilte die Organisation mit.

Weiter heißt es: "Der Aufsichtsrat wird zeitnah eine externe Evaluierung der Aufarbeitungsprozesse zur Sicherstellung der institutionellen Verantwortung beauftragen." Es soll überprüft werden, ob die gesetzten Maßnahmen auch gegriffen haben. "Alle Betroffenen, denen durch SOS-Kinderdorf Unrecht widerfahren ist, können sich bei den externen unabhängigen Ombudsstellen melden", auch über eine Whistleblowing-Plattform von der Organisation können Missstände gemeldet werden.

Ermittlungen eingestellt

Im Jahr 2020 leitete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Ermittlungen gegen einen ehemaligen Leiter des SOS-Kinderdorfs Moosburg sowie eine weitere Person ein. Ihnen wurde vorgeworfen, Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger erstellt und ein Autoritätsverhältnis während eines Aufenthalts in einem Ferienlager in Italien missbraucht zu haben. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt. Die Bilder von den badenden Kindern fielen nicht unter den Paragraphen 207a (pornografische Darstellung einer unmündigen Person) des Strafgesetzbuches.

Für die Person, die den Heimleiter angezeigt hatte, hatte der Fall dennoch ein Nachspiel: Noch 2020 erstattete der Heimleiter Anzeige wegen Verleumdung. In erster Instanz sprach das Landesgericht Klagenfurt die Person schuldig. Das Oberlandesgericht Graz hob das Urteil jedoch auf, woraufhin ein Freispruch erfolgte.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 18.09.2025, 08:34, 18.09.2025, 07:59
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