Im neu aufgerollten Prozess um den Tod der Medizinstudentin Hanna aus Bayern ist der angeklagte Sebastian T. am Dienstag freigesprochen worden. Das Landgericht Traunstein kam nach Angaben einer Sprecherin zu dem Ergebnis, dass dem heute 23-Jährigen keine Beteiligung an einer möglichen Straftat nachgewiesen werden könne.
Wie "Heute" berichtete, war die junge Frau im Oktober 2022 nach einer Nacht im Musikklub "Eiskeller" nicht nach Hause zurückgekehrt. Trotz groß angelegter Suchaktionen blieb sie tagelang verschwunden, bis ihr Leichnam schließlich im Fluss Prien entdeckt wurde. Wie es zu ihrem Tod kam, ist weiterhin unklar.
Im Frühling 2024 war T. im ersten Prozess wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil später – wegen Befangenheit der damaligen Vorsitzenden Richterin. Sie hatte sich mit der Staatsanwaltschaft über eine zu erwartende Verurteilung ausgetauscht, ohne die Verteidigung einzubeziehen.
Nach Aufhebung des Urteils kam T. frei, da die neue Kammer bereits zu diesem Zeitpunkt keinen dringenden Tatverdacht mehr erkennen konnte.
Im zweiten Prozess kam das Gericht nun zu dem Schluss, dass die vorgelegten Beweise nicht annähernd ausreichen, um eine Tatbeteiligung zu belegen. Zeugen hätten sich widersprochen, hieß es. Das Urteil wurde deutlich früher als erwartet gefällt. Der Freispruch bedeutet auch: Sebastian T. wird für die mehr als 900 Tage, die er in Haft verbracht hat, entschädigt.
Ob Hanna Opfer eines Verbrechens wurde oder ob ein Unfall dahintersteckt, konnte das Verfahren nicht klären. Fest steht laut Gericht allein, dass der Angeklagte nichts mit dem Tod der Studentin zu tun hatte. Die Vorsitzende Richterin drückte der Familie der jungen Frau ihr Bedauern und Mitgefühl aus.