Gebühr angefochten

Nächstes Höchstgericht hat zum ORF-Beitrag entschieden

Nächster Rückschlag für Gegner der ORF-Gebühr! Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Anfechtung des ORF-Beitrags zurückgewiesen.
Newsdesk Heute
08.10.2026, 21:50
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Wer gehofft hat, dass die umstrittene ORF-Haushaltsabgabe doch noch vor Gericht kippt, muss jetzt einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Am Donnerstag (8. Oktober) hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Anfechtung des ORF-Beitrags zurückgewiesen. Damit hat nach dem Verfassungsgerichtshof auch das nächste Höchstgericht zugunsten der bestehenden Regelung entschieden.

Keine Verstöße gegen EU-Recht

Konkret ging es bei der Entscheidung um die Frage, ob die neue Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen europäisches Recht verstößt. Der Verwaltungsgerichtshof sieht dafür keinen Anlass. Es liege kein Verstoß gegen das EU-Beihilfenverbot durch die Umstellung der ORF-Finanzierung vor, teilte das Gericht mit.

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Die Entscheidung betrifft außerordentliche Revisionen gegen die seit Anfang 2024 geltende Haushaltsabgabe.

Auch ohne Fernseher muss gezahlt werden

Die damalige türkis-grüne Bundesregierung hatte die bisherige GIS-Gebühr mit 1. Jänner 2024 durch den ORF-Beitrag ersetzt. Seither müssen grundsätzlich auch Haushalte zahlen, die weder einen Fernseher besitzen noch ORF-Programme konsumieren.

Der Beitrag beträgt 15,30 Euro pro Monat, also 183,60 Euro im Jahr. Je nach Bundesland können zusätzliche Landesabgaben dazukommen. Die Neuregelung hatte zahlreiche Beschwerden ausgelöst. Viele Betroffene wehrten sich dagegen, für ein Angebot zahlen zu müssen, das sie gar nicht nutzen.

Verfassungsgerichtshof entschied bereits 2025

Schon im Juli 2025 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Haushaltsabgabe für verfassungskonform erklärt. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Entscheidend sei nicht, ob jemand die Programme tatsächlich konsumiert. Vielmehr komme es darauf an, dass die Möglichkeit zur Nutzung besteht. Dieser Rechtsansicht schloss sich nun auch der Verwaltungsgerichtshof an und verwarf die Einwände des Beschwerdeführers.

Das bedeutet das Urteil für ORF-Zahler

Für die betroffenen Haushalte ändert sich durch die Entscheidung vorerst nichts. Die ORF-Abgabe bleibt bestehen und muss weiterhin bezahlt werden, sofern keine gesetzliche Befreiung vorliegt. Wer aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann weiterhin eine Befreiung beantragen.

red,08.10.2026, 21:50
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