Waren früher Speisennamen wie "Zigeunerschnitzel" oder "Mohr im Hemd" noch geläufig, hat sich das in den vergangenen 20 Jahren maßgeblich geändert. Seit den 2000er-Jahren, verstärkt aber ab etwa 2015, werden diese Begriffe in Österreich zunehmend vermieden, ersetzt oder öffentlich kritisiert.
Auch wenn viele diese Begriffe früher unreflektiert als "harmlos" wahrgenommen haben, tragen sie eine diskriminierende Geschichte in sich. Begriffe, die Menschen auf Herkunft oder Hautfarbe reduzieren, stereotype Bilder transportieren oder historisch zur Abwertung benutzt wurden, werden heute bewusst hinterfragt.
Vor diesem Hintergrund sorgt ein neuer Vorfall für Aufregung. Diesmal stehen nicht Speisenbezeichnungen im Mittelpunkt, sondern Getränkenamen wie "Heiße Oma", "Heiße Witwe" oder "Haxenspreizer". "Heute" hat berichtet.
Wie kann es aber sein, dass "Zigeunerschnitzel" oder "Mohr im Hemd" von den Speisekarten verbannt sind, "Haxenspeizer" jedoch nicht? Gibt es einen rechtlichen Rahmen für Speisen- und Getränkebezeichnungen? "Heute" hat beim Fachverband Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) nachgefragt:
"Die von Ihnen genannten Bezeichnungen sind nicht per se gesetzlich verboten, können jedoch aufgrund ihrer sprachlichen Herkunft und der damit verbundenen Konnotationen als diskriminierend oder beleidigend wahrgenommen werden. Es empfiehlt sich daher, auf alternative, neutrale Bezeichnungen zurückzugreifen, um einen zeitgemäßen und respektvollen Umgang mit Gästen sicherzustellen."
In Österreich gibt es also kein explizites Gesetz, das diese Begriffe pauschal verbietet. Aber öffentliche Einrichtungen, Schulen und viele Gastronomiebetriebe verzichten bewusst darauf. Der Presserat, Antidiskriminierungsstellen und Interessenvertretungen empfehlen klar, solche Begriffe nicht mehr zu verwenden. In manchen Kontexten (z. B. Werbung, öffentliche Kommunikation) können sie als diskriminierend bewertet werden.