Die neuen Regeln für E-Mopeds sind gerade einmal einen Tag alt, jetzt gibt es die erste Bilanz aus einer der großen Städte. In der Linzer Innenstadt führte die Verkehrsinspektion eine Schwerpunktaktion durch.
Das Ergebnis fällt deutlich aus: insgesamt 81 Anzeigen. Zehn kontrollierte E-Mopeds waren ohne Zulassung unterwegs. Angezeigt wurden unter anderem Verstöße wegen fehlender Kennzeichen, Zulassungen oder Versicherungen.
Auch die vorgeschriebene Lenkberechtigung wurde missachtet. Acht Personen wurden beim Fahren ohne gültigen Führerschein erwischt.
Dazu kamen Verstöße gegen die Helmpflicht. Sechs Lenker erhielten deshalb ein Organmandat. Vier weitere lehnten dieses ab, weshalb Anzeige erstattet wurde.
Für zehn Lenker endete die Fahrt schließlich bei der Polizeikontrolle: Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Hintergrund der Schwerpunktaktion sind die seit 1. Oktober 2026 geltenden Vorschriften für E-Mopeds (Fahrzeugklasse L1e-B). Betroffen sind insbesondere einspurige Elektrofahrzeuge ohne Pedalantrieb, E-Scooter mit Sitz sowie Fahrzeuge mit Pedalen, bei denen man Gas geben kann, ohne zu treten.
Diese Fahrzeuge werden rechtlich nicht mehr wie Fahrräder behandelt, sondern herkömmlichen Mopeds gleichgestellt. Damit ändert sich für die Lenker einiges.
Mit einem betroffenen E-Moped darf nicht mehr auf dem Radweg gefahren werden. Stattdessen müssen die Lenker die Fahrbahn benutzen.
Außerdem sind unter anderem Zulassung, Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Lenker benötigen eine entsprechende Lenkberechtigung – zumindest die Führerscheinklasse AM. Zusätzlich gelten Helmpflicht und die regelmäßige Begutachtung, also das "Pickerl".