Ab Donnerstag verboten

"E-Moped kann ich wegwerfen" – Reinhard ist stinksauer

Vor Jahren kaufte Reinhard W. im Supermarkt einen E-Roller. Ab 1. Oktober gelten dafür neue Regeln, der 70-Jährige darf nicht mehr fahren.
Michael Pollak
29.09.2026, 05:15
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Seit fünf Jahren fährt Reinhard W. kurze Strecken – zum Supermarkt oder Badesee – mit seinem kleinen E-Roller. Der Niederösterreicher (Biedermannsdorf) ist stolz, er legte mit dem Elektrogefährt bisher etwa 8.000 Kilometer zurück, "ganz ohne Umweltbelastung". Etwa 500 Euro hat das Fahrzeug damals bei einem Diskonter gekostet.

Doch ab 1. Oktober, also Donnerstag dieser Woche, ändern sich die Regeln für sogenannte E-Mopeds (darunter fällt auch sein Scooter, weil er einen Sitz hat) grundlegend. Fahrzeuge, die bisher wie Fahrräder behandelt wurden, gelten ab Donnerstag rechtlich als Kraftfahrzeuge. Sie müssen zugelassen beziehungsweise genehmigt werden. Dazu kommen Führerschein-, Helm-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Auf dem Radweg dürfen sie nicht mehr fahren, sondern ausschließlich auf der Straße.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Für Reinhard W. ist das ein großes Ärgernis: "Ich darf meinen kleinen Hüpfer nicht weiterverwenden und werde wieder auf das Auto umsteigen müssen." Dann sagt er: "Ich muss ihn wohl wegschmeißen!"

„Mein 'Moped' ist so schwach, bergauf muss ich schieben!“
Reinhard W.

Sein Fahrzeug hat nur knapp 300 Watt Leistung: "Wenn es leicht bergauf geht, muss ich schieben. Angebtrieben wird es durch einen Scheibenwischermotor", sagt er verärgert zu "Heute".

W. kann nicht verstehen, warum auch ältere Fahrzeuge von der Änderung betroffen sind, "man hätte zumindest einen Unterschied für Neuzulassungen und jahrelangem gesetzeskonformem Bestand machen müssen."

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"Kann dieses Fahrzeug nicht einmal anmelden"

Eine Regulierung leistungsstärkerer E-Mopeds findet der Niederösterreicher grundsätzlich nicht falsch: "Ich habe auch nichts gegen eine Versicherung, ein Kennzeichen´oder eine Helmpflicht."

Selbst wenn Reinhard W. wollte, er kann seinen Roller gar nicht anmelden: "Außer einer Rechnung vom Händler habe ich nichts in Händen", schildert er. Laut einem Schreiben des Generalimporteurs, das Reinhard an "Heute" weitergeleitet hat, würde eine behördliche Genehmigung eines Fahrzeugtyps einen fünfstelligen Eurobetrag kosten.

"Die Oma, die zum Billa fährt, wird wieder mit dem Auto fahren"

Reinhard W. wehrt sich dagegen, Nutzer kleiner und schwacher Fahrzeuge mit deutlich leistungsstärkeren Modellen gleichzusetzen. "Nur weil man mit ein paar jungen E-Scooter-Rowdies nicht fertig wird, ist es keine Rechtfertigung jetzt alle in einen Topf zu werfen. Die Oma, die zum Billa fährt, wird wieder mit dem Auto fahren."

Der 70-Jährige ärgert sich maßlos: "Am 1. Oktober werden aufgrund der Gesetzesnovelle tausende solcher Fahrzeuge wertlos und werden entweder illegal weitergetrieben oder auf Deponien entsorgt. Das kann es doch nicht wirklich sein."

POM,29.09.2026, 05:15
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