Derzeit stellen Ukrainer die größte Gruppe der Personen in der Grundversorgung dar. Sie profitieren von der Vertriebenenverordnung, die 2022 auf Grundlage einer EU-Richtlinie als befristetes Instrument für ukrainische Vertriebene geschaffen wurde.
Diese wurde Jahr für Jahr verlängert. Zuletzt einigten sich die EU-Mitgliedstaaten sogar auf eine Ausweitung auf März 2028. Hier wollen die drei FPÖ-Landesräte Wolfgang Fürweger (Salzburg), Hannes Amesbauer (Steiermark) und Martin Antauer (Niederösterreich) eine Änderung vornehmen.
Ihnen zufolge dürfe der Vertriebenenstatus für Ukrainer "kein Dauerautomatismus" sein. Die Freiheitlichen fordern hier eine Einzelfallprüfung. Gehe es nach ihnen, dürfe nicht jede Person aus der Ukraine automatisch unter den vorübergehenden Schutz fallen. Man sollte für Betroffene viel eher "innerstaatliche Fluchtalternativen" in Betracht ziehen. Als Beispiel nennen die drei FPÖ-Politiker die Westukraine.
Zudem dürfe der Bund "nicht länger die Entscheidungen aus Brüssel völlig kritiklos mittragen und übernehmen". Laut den drei Landesräten sollten sich "Bundeskanzler, Innenminister und die gesamte Bundesregierung" innerhalb der EU dafür einsetzen, dass nur noch die Ukrainer unter die Vertriebenenverordnung fallen, die tatsächlich Schutz benötigen.
Zudem sollen Ukrainer, die dauerhaft in Österreich bleiben wollen, zurückreisen und von ihrer Heimat aus einen Antrag auf reguläre Zuwanderung stellen. Dafür müssten sie natürlich die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, so die Blauen.
Des Weiteren sprechen sich die Freiheitlichen dafür aus, dass der Bund Erstaufnahme und Erstversorgung der Geflüchteten übernimmt. Derzeit werden Ukrainer in dem Bundesland in die Grundversorgung aufgenommen, in dem sie sich erstmals vorstellen. Diese Regelung sei "weder sachgerecht noch verläuft es in geordneten Bahnen", befinden die FPÖ-Landesräte.
"Der Bund ist für Einreise und fremdenrechtliche Entscheidungen verantwortlich und muss daher auch die Erstaufnahme übernehmen", lautet die Forderung. Außerdem müsse der Aufenthaltsstatus künftig enger gefasst werden. Erst wenn dieser dann geklärt ist, sollen die Ukrainer auf die Bundesländer verteilt werden.