Die ORF-Affäre bekommt eine neue juristische Dimension. Wie die "Krone" Donnerstagfrüh berichtet, führt die Wiener Staatsanwaltschaft den SPÖ-Stiftungsratschef Heinz Lederer als Beschuldigten. Ermittelt werde wegen des Verdachts der schweren Nötigung.
Im Zentrum steht laut dem Bericht ein Handygespräch mit dem damaligen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann. In einer eidesstattlichen Aussage wird dieser Anruf im Frühjahr 2025 als Telefonat in "Mafia-Manier" beschrieben, so die "Kronen Zeitung".
Als sich das Gespräch in eine seltsame Richtung bewegt hat, soll Weißmann seinen damaligen Büroleiter als Kronzeugen und zur Protokollierung hinzugeholt und das Telefon auf laut gestellt haben. Der damals noch designierte SPÖ-Stiftungsratsvorsitzende Lederer soll über eine halbe Stunde seine Wünsche als Mächtiger am Küniglberg deutlich vorgebracht haben.
Dabei soll es um den Austausch eines erst bestellten Chefredakteurs und einen millionenschweren Auftrag für eine TV-Produktionsfirma gegangen sein. Und wenn nicht? "Das war's dann mit dem General!" Lederer soll so deutlich mit dem Entzug der SPÖ-Stimmen für eine mögliche Wiederwahl gedroht haben.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt der "Krone", dass wegen Anfangsverdachts der Nötigung gegen Lederer ermittelt wird. Für den Beschuldigten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
„Ich kann Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Nötigung bestätigen.“Nina BussekSprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft
"Stiftungsräte und im Speziellen Ausschussvorsitzende (Finanzausschuss und Programmausschuss und deren Stellvertreter) so auch Stiftungsratsvorsitzende haben sogar die Pflicht und Aufgabe, sich intensiv mit den Direktoren und mit dem
Generaldirektor abzustimmen und sich über strategische personelle und budgetärer Fragestellungen im Interesse des Unternehmens auszutauschen", kontert der auch schon zuvor schwer in der Kritik stehende SPÖ-Stiftungsratschef in seiner Stellungnahme.
Und weiter: "Klar ist, operative Entscheidungen muss die Geschäftsführung alleine in ihrer Verantwortung treffen! In welchem Zeitraum ich mit dem Generaldirektor gesprochen habe und über Inhalte – bitte ich um Verständnis – unterliegt nach ORF-Gesetz der Verschwiegenheitspflicht."
Besonders heikel ist der Zeitpunkt: Der neue Wirbel platzt kurz vor der Wahl der 13 Direktoren im ORF. Am selben Tag fand außerdem eine erste Verhandlung am Arbeitsgericht über die Millionenabfertigung für den gestürzten ORF-General statt.