Strengere Grenzen

Neue Geld-Regel ändert Limit bei Barzahlungen

Beim Bezahlen mit Bargeld gelten ab Juli 2027 neue Regeln. Die EU zieht bei 10.000 Euro die Grenze, schon ab 3.000 Euro sind Kontrollen möglich.
14.10.2026, 06:55
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Wer in Österreich ein Auto, teuren Schmuck oder andere größere Anschaffungen bar bezahlen will, muss sich bald umstellen. Denn die EU schränkt den Umgang mit Bargeld deutlich ein. Ab dem 10. Juli 2027 dürfen bei Geschäften mit Unternehmen grundsätzlich nicht mehr als 10.000 Euro in bar fließen. Auch für kleinere Beträge kommen neue Vorschriften.

Hintergrund ist eine EU-weite Verordnung, mit der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpft werden sollen. Die neuen Bestimmungen gelten in allen Mitgliedstaaten und bringen auch für Österreich erhebliche Änderungen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Bei 10.000 Euro ist künftig Schluss

Die neue Regel betrifft vor allem größere Einkäufe bei gewerblichen Anbietern. Wer etwa ein Fahrzeug um 25.000 Euro bei einem Autohändler kauft, darf den Kaufpreis künftig nicht mehr vollständig mit Bargeld begleichen. Stattdessen muss die Zahlung auf einem anderen Weg erfolgen, etwa per Banküberweisung.

Auch beim Kauf von Schmuck, teuren Elektrogeräten oder anderen hochwertigen Produkten greift die Grenze. Grundsätzlich sind im Geschäftsverkehr nur noch Barzahlungen bis einschließlich 10.000 Euro erlaubt.

Ein Schlupfloch durch mehrere kleinere Zahlungen gibt es nicht. Wer eine größere Rechnung aufteilt, um unter der Grenze zu bleiben, umgeht damit die Vorschrift nicht. Die EU berücksichtigt auch Zahlungen, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind.

Einzelne Mitgliedstaaten können zudem strengere Grenzen festlegen. Bereits bestehende niedrigere Obergrenzen dürfen weiterhin gelten.

Schon ab 3.000 Euro wird genauer hingeschaut

Doch nicht erst bei fünfstelligen Beträgen greifen die neuen Vorschriften. Bei bestimmten gelegentlichen Bargeldgeschäften ab 3.000 Euro müssen Unternehmen, die den Geldwäschebestimmungen unterliegen, künftig die Identität ihrer Kunden kontrollieren.

Das kann bedeuten, dass beim Bezahlen ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. Die betroffenen Betriebe sind verpflichtet, die Identität festzustellen und zu überprüfen.

Wichtig: Ein generelles Bargeldverbot ab 3.000 Euro gibt es nicht. Die zusätzliche Kontrolle betrifft nur jene Geschäfte, für die entsprechende gesetzliche Sorgfaltspflichten gelten.

Das ändert sich jetzt für Österreich

Derzeit existiert hierzulande keine allgemeine Obergrenze für Bargeldzahlungen. Auch größere Beträge dürfen grundsätzlich bar bezahlt werden, solange keine besonderen gesetzlichen Beschränkungen greifen.

Allerdings müssen Händler schon jetzt bei bestimmten Bargeldgeschäften ab 10.000 Euro ihre Kunden identifizieren und die entsprechenden Angaben dokumentieren. Je nach Fall können auch Nachweise über die Herkunft des Geldes erforderlich sein.

Mit dem 10. Juli 2027 ändert sich die Situation grundlegend. Dann gilt auch in Österreich die EU-weite Grenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im Geschäftsverkehr.

Privatpersonen dürfen weiter höhere Summen zahlen

Nicht jeder Bargeldhandel ist von der neuen Vorschrift betroffen. Eine wesentliche Ausnahme gibt es für Geschäfte zwischen Privatpersonen, sofern beide nicht beruflich oder gewerblich handeln.

Verkauft beispielsweise jemand sein privates Auto um mehr als 10.000 Euro an eine andere Privatperson, darf das Geld grundsätzlich weiterhin bar übergeben werden.

Erfolgt derselbe Kauf hingegen bei einem gewerblichen Autohändler, gilt die neue Beschränkung. Entscheidend ist also auch, wer an dem Geschäft beteiligt ist.

Auch hohe Bargeldeinzahlungen bleiben erlaubt

Wer größere Bargeldsummen auf seinem Konto einzahlen möchte, muss sich wegen der neuen Grenze ebenfalls keine grundsätzlichen Sorgen machen. Einzahlungen bei Banken fallen nicht unter das allgemeine Barzahlungslimit.

So können beispielsweise auch 15.000 Euro weiterhin bar auf das eigene Konto eingezahlt werden. Die Banken müssen dabei allerdings ihre bestehenden gesetzlichen Kontrollpflichten erfüllen.

Bei größeren oder auffälligen Einzahlungen kann deshalb weiterhin ein Nachweis verlangt werden, woher das Geld stammt. Für bestimmte Bargeldtransaktionen oberhalb der Grenze gelten zudem besondere Meldepflichten.

Die wichtigste Änderung ab Juli 2027 betrifft somit nicht das Aufbewahren oder Einzahlen von Bargeld, sondern dessen Verwendung bei größeren Geschäften mit Unternehmen.

wil, 14.10.2026, 06:55
Mehr zum Thema
Weitere Storys