Für schwere Lkw wird die Fahrt auf mehreren burgenländischen Landesstraßen künftig kostenpflichtig. Das Land plant ab 1. Jänner 2027 eine neue Benutzungsgebühr auf insgesamt 144 Fahrstreifenkilometern – betroffen sind vor allem Verbindungen zwischen Grenzübergängen und Autobahnen beziehungsweise Schnellstraßen.
Landesrat Heinrich Dorner präsentierte die Pläne gemeinsam mit Andreas Temmel, Gruppenvorstand im Amt der Burgenländischen Landesregierung, und Hannes Thiesz, Geschäftsführer der Bau und Betrieb Burgenland (BBB).
Die geplante Gebühr betrifft Zubringer zum bereits bemauteten hochrangigen Straßennetz. Konkret sind folgende Abschnitte vorgesehen:
B50 zwischen dem Grenzübergang Klingenbach und der Anschlussstelle A3 B61a zwischen dem Grenzübergang Rattersdorf und der Anschlussstelle S31 B63a vom Grenzübergang Schachendorf über die B63(a) bis zur Anschlussstelle A2 Pinkafeld beziehungsweise zur Anschlussstelle Markt Allhau
Hintergrund ist laut Land die zunehmende Nutzung der Landesstraßen durch den Schwerverkehr als Alternative zu den bereits bemauteten Autobahnen und Schnellstraßen.
Die betroffenen Straßen seien baulich nicht im selben Ausmaß für die Belastungen durch schwere Fahrzeuge ausgelegt wie das hochrangige Straßennetz. Das führe zu stärkerem Verschleiß und zusätzlichen Belastungen für die Menschen entlang der Strecken.
"Wer unsere Landesstraßen als günstige Alternative zu den bemauteten Autobahnen und Schnellstraßen nutzt, muss künftig auch einen fairen Beitrag zur Erhaltung der burgenländischen Straßeninfrastruktur leisten. Das sind wir den Anrainerinnen und Anrainern sowie allen burgenländischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig", so Dorner.
Neben der Finanzierung der Straßeninfrastruktur erhofft sich das Land einen Lenkungseffekt. Der Transitverkehr soll verstärkt auf Autobahnen und Schnellstraßen ausweichen. Gleichzeitig soll die Zahl der Kontrollen im gesamten Straßennetz erhöht werden.
Die dafür notwendige Novelle des Burgenländischen Straßengesetzes geht am 14. August 2026 in die öffentliche Begutachtung. Bürger und betroffene Organisationen können während dieser Phase Stellungnahmen abgeben.
Im Oktober soll der Burgenländische Landtag über die Gesetzesänderung entscheiden. Anschließend sollen die technischen und administrativen Vorbereitungen abgeschlossen werden. Nach den derzeitigen Plänen soll die neue Benutzungsgebühr mit 1. Jänner 2027 starten.