Kündigungsfrist, Urlaub & Co.

Neue Regeln – mehr Schutz für Zehntausende Beschäftigte

Premiere in Österreich! Ab 1. Jänner 2026 gelten erstmals auch für freie Dienstnehmer gesetzliche Mindeststandards. Was kommt – alle Details.
Team Wirtschaft
28.07.2025, 20:46
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Auch für freie Dienstnehmer werden künftig Kollektivverträge möglich sein. Das haben am Montag Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann sowie der ÖGB verkündet. Direkter Anlass für die Neuregelung sind die Diskussionen um die teils unhaltbaren Zustände in der Zustellerbranche mit schlechter Bezahlung und fehlender sozialer Absicherung.

Die immer wieder öffentlich bekannt gewordenen Fälle hätten, so Schumann, "den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht und die Notwendigkeit von Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Renten unterstrichen".

Fixe KV-Bestimmungen für freie Dienstnehmer

Jetzt ist fix: Erstmals können nun auch Bestimmungen für freie Dienstnehmer in Kollektivverträge einbezogen werden, weiters kommen fixe Kündigungsregeln. Damit gebe es, so Schumann, ab 1. Jänner 2026 für Betroffene „bessere Arbeitsbedingungen, geregelte Mindestentgelte und ein Schutzpolster durch klare Kündigungsfristen". Zusätzlich würde die Maßnahme dazu beitragen, unlautere Praktiken sowie Lohn- und Sozialdumping einzudämmen.

Was mit 1. Jänner 2026 gilt:

  • Probezeit: Das erste Monat kann als Probemonat vereinbart und in dieser Zeit das Dienstverhältnis von beiden Seiten gelöst werden.
  • Kündigungsfrist: Die beträgt vier Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf sechs Wochen.
  • Kündigungstermine: Das Dienstverhältnis kann von beiden Seiten jeweils zum 15. oder zum Monatsletzten gekündigt werden.
  • Die oben angeführten Regelungen sind nicht verhandelbar und können durch den freien Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden. Für den Dienstnehmer günstigere Vereinbarungen sind hingegen zulässig.
  • Hinzu kommt: Zum ersten Mal können Mindeststandards für freie Dienstnehmer in Kollektivverträgen geregelte werden. Bisher war das aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Das umfasst zusätzlich zu den Kündigungsbestimmungen etwa Mindeststundensätze, Anspruch auf bezahlten Urlaub und klare Aufwandsersätze.

ÖGB begrüßt "längst überfälligen Schritt"

Der ÖGB begrüßt die Neuregelung und spricht von einem starken Fortschritt für freie Dienstnehmer. Nach jahrelangem gewerkschaftlichen Einsatz sei es laut Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth gelungen, neue verbindliche Regelungen für mehr Sicherheit am Arbeitsmarkt durchzusetzen. Damit setze man einen längst überfälligen Schritt in Richtung gerechte Arbeitsbedingungen. Und, so Schuberth: "Wir werden genau hinschauen, dass diese Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt und umgesetzt werden."

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