Auch für freie Dienstnehmer werden künftig Kollektivverträge möglich sein. Das haben am Montag Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann sowie der ÖGB verkündet. Direkter Anlass für die Neuregelung sind die Diskussionen um die teils unhaltbaren Zustände in der Zustellerbranche mit schlechter Bezahlung und fehlender sozialer Absicherung.
Die immer wieder öffentlich bekannt gewordenen Fälle hätten, so Schumann, "den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht und die Notwendigkeit von Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Renten unterstrichen".
Jetzt ist fix: Erstmals können nun auch Bestimmungen für freie Dienstnehmer in Kollektivverträge einbezogen werden, weiters kommen fixe Kündigungsregeln. Damit gebe es, so Schumann, ab 1. Jänner 2026 für Betroffene „bessere Arbeitsbedingungen, geregelte Mindestentgelte und ein Schutzpolster durch klare Kündigungsfristen". Zusätzlich würde die Maßnahme dazu beitragen, unlautere Praktiken sowie Lohn- und Sozialdumping einzudämmen.
Der ÖGB begrüßt die Neuregelung und spricht von einem starken Fortschritt für freie Dienstnehmer. Nach jahrelangem gewerkschaftlichen Einsatz sei es laut Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth gelungen, neue verbindliche Regelungen für mehr Sicherheit am Arbeitsmarkt durchzusetzen. Damit setze man einen längst überfälligen Schritt in Richtung gerechte Arbeitsbedingungen. Und, so Schuberth: "Wir werden genau hinschauen, dass diese Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt und umgesetzt werden."