Das österreichische Sexualstrafrecht soll sich grundlegend ändern. Künftig soll bei sexuellen Handlungen das Prinzip "Ja heißt Ja" gelten. Entscheidend wäre damit eine Zustimmung - und nicht mehr nur die Frage, ob ein Opfer ausdrücklich Nein gesagt hat.
Opferanwältin Patricia Hofmann sprach am Mittwochabend in der "ZIB 2" bei Armin Wolf über den Gesetzesentwurf und dessen mögliche Auswirkungen. Sie erwarte sich davon auch gesellschaftspolitische Veränderungen.
Hofmann verwies auf Erfahrungen aus anderen Ländern. Dort sei es nach vergleichbaren Änderungen zu einem Anstieg der Verurteilungen gekommen. "Das bleibt zu hoffen", sagte die Opferanwältin mit Blick auf Österreich.
Ein neues Gesetz könne allerdings ein zentrales Problem nicht aus der Welt schaffen: Sexualdelikte seien häufig Vier-Augen-Delikte. Entsprechend schwierig bleibe die Beweisführung. "Da gebe ich recht", erklärte Hofmann zur Kritik an der Beweisproblematik.
Besonders wichtig sei die geplante Regelung aber bei Fällen, in denen sich Betroffene passiv verhalten. Menschen könnten in einer solchen Situation womöglich nicht in der Lage sein, ein Nein auszusprechen. Dann müsse die andere Person darauf achten, ob tatsächlich eine Zustimmung vorliege.
Hofmann berichtete aus ihrer Praxis auch von Beschuldigten, die sinngemäß argumentieren würden: Zugestimmt habe das Opfer zwar nicht, Nein gesagt aber ebenfalls nicht. Genau bei solchen Fällen könnte das neue Prinzip eine entscheidende Rolle spielen.
Eine Zustimmung müsse dabei laut Hofmann nicht zwingend ausgesprochen werden. Ein Einverständnis könne auch nonverbal erfolgen. Die grundsätzliche Beweisproblematik bei Sexualdelikten bleibe jedoch auch mit einer Gesetzesänderung bestehen.