Die Freude über den neuen Küchenhelfer hielt nicht lange: Kaum war der Geschirrspüler eingebaut, streikte er schon. Doch statt schneller Hilfe gab es für Bernhard zunächst nur Ärger – und eine Rechnung über zusätzliche Einbaukosten.
Endlich war er da: der neue Geschirrspüler, den Bernhard bei einem Versandhaus bestellt hatte. Rund 360 Euro kostete das Gerät. Fachgerecht eingebaut, sollte es den Alltag erleichtern. Doch schon nach kurzer Zeit machte der Küchenhelfer schlapp – nichts ging mehr.
Das Gerät ist mangelhaft. Also wandte sich Bernhard an den Händler und verlangte eine Lösung. Im Rahmen der Gewährleistung steht Konsumenten schließlich ein Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Austausch zu.
Eine Reparatur kam allerdings nicht infrage – zumindest nicht unter den angebotenen Bedingungen. Denn die hätte sich wochenlang hingezogen. Deshalb verlangte Bernhard stattdessen ein Austauschgerät.
Das Versandhaus erklärte sich zwar bereit, ein neues Gerät zu liefern. Doch dann kam der Haken: Für den Aus- und Einbau sollte Bernhard selbst zahlen – rund 90 Euro. Die Begründung des Unternehmens: Er habe das Gerät ursprünglich ohne Installationsservice bestellt.
Für Bernhard war das völlig unlogisch. Schließlich war der Geschirrspüler bereits eingebaut – und der Ausbau wäre nur wegen des Defekts notwendig. Er wandte sich schließlich an die Konsument:innenberatung der Arbeiterkammer (AK).
Dort war die Sache schnell eindeutig. "Rechtlich ist die Lage klar: Auch Ein- und Ausbaukosten müssen im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden, wenn das Gerät bereits installiert wurde", erklärt Konsument:innenschützer Mario Pataki.
Nach der Intervention der AK kam Bewegung in die Sache. Das Versandhaus erklärte sich schließlich bereit, den defekten Geschirrspüler auszubauen und das neue Gerät kostenlos einzubauen. Für Bernhard ein Erfolg: Neben dem Kaufpreis ging es immerhin um zusätzliche 90 Euro Einbaukosten.