Zuletzt wurden speziell aus dem Gemeinden immer mehr Stimmen laut, wonach die Grundsteuer erhöht werden müsse. Befürworter einer solchen Maßnahme argumentieren, dass die Grundsteuer mittlerweile seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst worden sei – tatsächlich war dies 1983 zuletzt der Fall. Das Geld, das den Gemeinden zukommen würde, werde für Aufgaben der Gemeinden, etwa Winterdienst, herangezogen.
Der Bund reagierte zuletzt ablehnend. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) erklärte jüngst, dass Österreich eher ein Ausgaben- als ein Einnahmenproblem habe. Daher wolle sie nicht über neue Belastungen sprechen, es sei schlicht der "falsche Zeitpunkt", sagte sie vergangene Woche. Mit Thomas Stelzer (OÖ) und Karoline Edtstadler (Salzburg) sprachen sich zudem auch zwei mächtige Landeshauptleute gegen eine Anpassung aus.
Konkret fordern die Befürworter der Anpassung der Grundsteuer, auch etwa Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), die Erhöhung der sogenannten Hebesätze von 500 auf 750 Prozent. Das würde den Städten und Gemeinden pro Jahr etwa 396 Millionen Euro bringen.
Am Montag war zu dieser Thematik WIFO-Ökonomin Margit Schratzenstaller im Ö1-Morgenjournal zu Gast. Die Expertin vom Wirtschaftsforschungsinstitut führte aus, dass ein zweiter Punkt aber strukturell wichtiger sei als die Erhöhung der Hebesätze, nämlich die Anpassung der Bemessungsgrundlage.
Hier gehe es darum, die Einheitswerte (Stichwort 1983) in Richtung der tatsächlichen Marktwerte anzupassen. Das sei aber aufwendig, da man jede Immobilie einzeln bewerten müsse.
Angesprochen auf die Frage, ob eine Erhöhung der Grundsteuer bei Vermietern nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Mieten führen würde, spricht Schratzenstaller Klartext. Auf die sozialen Aspekte müsse man jedenfalls aufpassen, so die Ökonomin. "Ich würde das aber gerne ein wenig relativieren wollen". Zum einen seien die Grundsteuerzahlungen sehr niedrig. Selbst wenn man die Bemessungsgrundlage anpasse und/ oder die Hebesätze erhöhe, sei die Mehrbelastung "überschaubar".
Ein weiterer Aspekt: Man könne schon davon ausgehen, dass höherwertige Immobilien aktuell stark unterbewertet seien. Es würde also Vermögende stärker treffen, als jene, die nicht so vermögend sind. Als dritten Punkt führt die Expertin ins Treffen, dass man die Abgabenquote in einer Konsolidierungsphase durchaus erhöhen könne. "Das kann man machen für ein paar Jahre". wenn aber die Konsolidierung geschafft sei, müsse man die Abgaben anderweitig wieder senken.