Die Geschichte schlägt hohe Wellen. Eine Frau steigt ins Taxi am Standplatz und schon nach wenigen Metern Fahrt wird ihr vom Fahrer erklärt, wegen des Iran-Konflikts und den explodierenden Spritpreisen, seien auch die Taxipreise in die Höhe geschossen. Sie zahlte im Endeffekt 79 Euro für eine Fahrt, die üblicherweise maximal 35 Euro kostet.
Es ist eine neue Masche, jetzt berichtet ein weiteres Opfer von dieser dreisten Abzocke beim Taxifahren. Sabine P. erzählt von einem Fall, der noch vor dem Iran-Krieg stattfand, es gibt auch andere Ausreden für illegale Wucher-Preise. Die Wienerin stieg im Dezember des Vorjahres nach einem Mini-Eingriff vor dem Krankenhaus Barmherzige Brüder (Wien-Leopoldstadt) in ein Taxi: "Im Endeffekt zahlte ich 76 Euro, statt normalerweise 23 Euro."
Die 54-Jährige beschreibt: "Es war ein junger, netter Fahrer, ich schätze er war Anfang 30. Sehr gut angezogen und gepflegt erschien er mir." Dann redete er auf die leitende Angestellte ein: "Der Fahrer hat mir erklärt, dass im Dezember die Preise angepasst wurden, weil es Weihnachten ist." Sabine P. dachte sich nichts dabei, es erschien für sie verständlich.
"Ich sagte ihm, dass ich nicht so viel Geld eingesteckt habe, er erwiderte, das ist kein Problem, er kann gerne beim Bankomat stehen bleiben, da er sein Bankomatgerät vergessen hatte", schildert P. weiter. Klar: Am Ende der Fahrt gab es keine Rechnung. "Also da kann sicher nicht von einem Einzelfall die Rede sein."
"Heute" fragte nach bei der Taxi-Innung, der Taxler kassierte absolut illegal: "Die Preise im Wiener Taxitarif sind gesetzlich festgelegt und können nur per Verordnung des Landes Wien verändert werden. Es gibt keine kurzfristigen Aufschläge; die einzig erlaubten Zuschläge sind 2 Euro für die Bestellung über einen Kommunikationsdienst sowie 2 Euro für die Beförderung von mehr als 4 Personen."
Wie konnte es geschehen, wieso zahlte die Frau ohne Protest den überteuerten Preis? "Nach der Operation war ich einfach nur froh, nach Hause zu kommen, man ist in dem Moment so perplex."
● Am Armaturenbrett stehen der Namen des Unternehmens, die Adresse, das Kfz-Kennzeichen und der Taxilenkerausweis
● Bei der Bezahlung gibt es ohne Aufforderung eine Rechnung
● Fahrgäste können immer mit Bankomatkarte zahlen
● Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss den Fahrgast ans Ziel bringen, außer dieser raucht im Fahrzeug oder wirkt aggressiv oder gefährlich
● Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen. Fahrgäste können verlangen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird
● Der Taxifahrer muss beim Ein- und Ausladen von Gepäck sowie – falls nötig – beim Ein- und Aussteigen helfen
● Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs müssen frei bleiben
„Er wusste, wie man Menschen um den Finger wickelt“Sabine P.
Und: "Der Mann war supernett, extrem bemüht. Er wusste, wie man Menschen um den Finger wickelt." P. habe sich damals nichts gedacht dabei, sie glaubte die Lüge der erhöhten Weihnachts-Preise. "Jetzt ärgere ich mich sehr, normalerweise stehe ich voll im Leben."
Beschwerde konnte sie keine einlegen, sie hatte weder den Namen des Fahrers noch ein Kennzeichen notiert. "Jetzt fahre ich nur mehr mit Bolt – da weiß ich, wie viel ich zahle."
Tipp aus der Taxi-Innung: "Bei Unklarheiten zum Fahrpreis sollten Fahrgäste auf das ohnehin vorgeschriebene Ausstellen einer Rechnung bestehen, den im Fahrzeug angebrachten QR-Code scannen und Feedback an die Taxi-Innung geben. Alternativ kann Feedback auch über www.taxifeedback.at gegeben werden." Und: "Seit der Einführung einer Bewertungsmöglichkeit per QR-Code in den Fahrzeugen werden 95 Prozent der Fahrten positiv bewertet."