Wölfe, Füchse, Marder: Diese Tiere sind unter anderem von dem neuen Jagdgesetz in Niederösterreich betroffen. Den Jägern wird die Jagd erleichtert sowie ihre Rechtssicherheit gesteigert.
Drohnen: Damit Jungwild gerettet werden kann, können nun verstärkt Drohnen eingesetzt werden – Wiesen und Felder werden damit überflogen.
Nachtzielhilfen: Auch die erlaubten Nachtzielhilfen werden auf mehr Tiere erweitert. Bei der Prävention von Seuchen beim Schwarzwild werden sie bereits seit mehreren Jahren erfolgreich eingesetzt – nun unter anderem auch bei Fuchs und Marder. Bodenbrütende Vögel, Feldhasen etc. können so stärker geschützt und Krankheiten vermindert werden.
Jagdbar: Der Goldschakal und die Nilgans sind Wildarten, die nun auch jagdbar sind.
"Problemwölfe haben bei uns nichts verloren! Die Senkung des Schutzstatus des Wolfes war eine langjährige Forderung von uns und wir setzen die Erleichterungen in Niederösterreich konsequent um", erklärt Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP).
Der Wolf ist nun ein jagdbares Wild (ganzjährige Schonzeit, mit Ausnahmen für Problemwölfe). Die Sicherheit für Menschen und Tiere und die Rechtssicherheit für Jäger werden so bedeutend erhöht.
Vertreiben und vergrämen ist jetzt ohne Voraussetzungen gestattet. Auch eine Entnahme (Abschuss) ist nun leichter möglich. Wenn sich ein Wolf erstmalig einer Siedlung auf unter 100 Meter oder geschützten Herdetieren nähert, darf er geschossen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass vorher versucht wurde, das Tier zu vertreiben oder zu vergrämen, aber damit kein Erfolg erzielt wurde.
Das neue Jagdgesetz beinhaltet viele Änderungen. "Das ist ein klares Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen Jagd im Sinne unserer Natur und unserer Sicherheit. Wir schützen die Biodiversität und handeln aus Liebe zum Land und aus Verantwortung für Tier und Mensch“, so Pernkopf.