Es waren zahlreiche Chats, die für eine Beamtin aus Wien nun berufliche Folgen hatten. In insgesamt 206 Dateien soll sie NS-Opfer und den Holocaust verspottet haben. Es seien nationalsozialistische, rassistische und antisemitische Motive gewesen, die sie verschickt und weitergeleitet habe.
Dafür wurde sie vor dem Landesgericht Eisenstadt bereits nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Die Kündigung wurde allerdings nur bedingt ausgesprochen. Auch die Bundesdisziplinarbehörde verhängt zwar eine Geldstrafe, aber keine Kündigung. Damit zeigte sich das Innenministerium nicht zufrieden.
Die Causa wurde ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht. Wie "profil" berichtete, sprach sie dort von einem "unentschuldbaren Fehler" und auch von Wissenslücken hinsichtlich der NS-Zeit. Sie habe in der Schule zwar die Gedenkstätte in Mauthausen besucht, aber davon sei nicht viel hängen geblieben.
Es sei zwar "ein cooler Ausflug" gewesen, aber die Polizistin habe sich nie so für Geschichte interessiert. Die Chats, auf die der Verfassungsschutz durch Zufall gestoßen war, habe sie als "Challenge" verschickt, um ihrem damaligen Freund zu gefallen. Sie wolle nun eine zweite Chance erhalten.
Davon ließ sich der Disziplinaranwalt des Innenministeriums jedoch nicht erweichen. Ihm zufolge hätte die Beamtin das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Professionalität und Rechtstreue der Polizei sowie ihr Verhältnis zur Republik infrage gestellt.
Die Entscheidung des Gerichts wurde schriftlich übermittelt und hat es in sich, wie "profil" nun erfuhr. Demnach wurde die Entlassung ausgesprochen, um die Frau selbst und auch andere von ähnlichen weiteren Taten abzuhalten. Rechtskräftig ist dieses Urteil noch nicht. Die Polizistin hätte die Möglichkeit, noch vor das Verwaltungs- oder Verfassungsgericht zu ziehen.