Dieser feuchtfröhliche Abend nach einer Theateraufführung nahm für einen Mann aus Vorarlberg eine dramatische Wende. Er setzte sich alkoholisiert in seinen Tesla und schlief auf dem Fahrersitz ein. Als ihn Polizisten wenig später weckten, war der Ärger groß: 980 Euro Strafe! Doch der Mann wehrte sich.
Der Vorfall ereignete sich im März 2026. Der Vorarlberger hatte bei einer Theateraufführung mitgespielt. Danach wurde gemeinsam gegessen und getrunken. Gegen Mitternacht verließ er mit einem Kollegen als einer der letzten Gäste das Gebäude.
Der Mann ging zu seinem geparkten Tesla. Als er sich näherte, öffnete sich das Elektroauto automatisch. Die Lichter gingen an, das Display leuchtete auf, sogar die Musik begann zu spielen.
Er setzte sich auf den Fahrersitz und betätigte für zwölf Sekunden die Bremse. Gleichzeitig bestätigte er die Parkstellung des Autos. Weil er wusste, dass er nicht mehr fahrtüchtig war, schrieb er seiner getrennt lebenden Ehefrau eine WhatsApp-Nachricht. Er wollte bei ihr übernachten. Sie wohnte nur rund zwei Gehminuten entfernt.
Doch dazu kam es vorerst nicht. Der Mann schlief auf dem Fahrersitz ein.
Wenig später klopften zwei Polizisten an die Scheibe. Ein Alkoholtest ergab 0,43 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Das entspricht rund 0,86 Promille.
Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch verhängte eine Geldstrafe von 980 Euro. Sollte der Mann nicht bezahlen, drohten ihm ersatzweise elf Tage und drei Stunden Haft.
Der Vorwurf: Er habe sein Auto alkoholisiert in Betrieb genommen. Doch genau dagegen wehrte sich der Tesla-Besitzer. Er argumentierte, dass sein Elektroauto niemals fahrbereit gewesen sei.
Vor dem Landesverwaltungsgericht Vorarlberg wurden schließlich die technischen Daten des Fahrzeugs entscheidend. Ein Sachverständiger wertete aus, was in jener Nacht tatsächlich passiert war.
Das Ergebnis: Der Tesla hatte sich keinen einzigen Meter bewegt. Zwischen 1.05 und 1.50 Uhr zeigte die Geschwindigkeit durchgehend null km/h. Der Wagen befand sich die gesamte Zeit im Parkmodus. Weder der Vorwärts- noch der Rückwärtsgang wurde eingelegt.
Zwar hatte der Mann kurz das Bremspedal gedrückt. Doch nach Ansicht des Gerichts reichte das nicht aus, um von einer Inbetriebnahme im rechtlichen Sinn zu sprechen.
Der Knackpunkt liegt in der Technik des Elektroautos. Bei einem herkömmlichen Verbrenner gilt bereits das Starten des Motors als Inbetriebnahme – auch wenn das Fahrzeug nicht losfährt.
Bei dem betroffenen Tesla sah das Gericht die Sache anders. Erst durch die Wahl eines Fahrgangs wäre eine Fortbewegung möglich gewesen. Das bloße Betätigen der Bremse bei eingelegter Parkstellung genügte dafür nach Ansicht der Richterin nicht.
Das Landesverwaltungsgericht gab dem Mann deshalb mit Entscheidung vom 14. Oktober 2026 recht. Die 980-Euro-Strafe wurde aufgehoben, das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt.
Für andere Autofahrer bedeutet das allerdings keinen generellen Freibrief, sich alkoholisiert ans Steuer eines Elektroautos zu setzen. Entscheidend sind die konkrete Fahrzeugtechnik und die Frage, wann ein Auto rechtlich als in Betrieb genommen gilt.