Trotz Behindertenausweis

Parksheriff droht blinder Frau im Rollstuhl mit Strafe

Aufregung in St. Veit: Rigorose Parkstrafen belasten die Bevölkerung. Sogar einer blinden Rollstuhlfahrerin drohte man nun mit Bußgeld.
Newsdesk Heute
26.02.2026, 12:29
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Die Parksituation in der St. Veiter Altstadt ist prekär. Montag bis Freitag von 6 bis 12 Uhr sowie von 16 bis 20 Uhr darf man in der Fußgängerzone nur für Ladetätigkeiten halten. Ähnlich ist die Lage am Wochenende. Samstags gilt das Parkverbot von 6 bis 10 Uhr.

Wie penibel darauf geachtet wird, zeigt ein Vorfall, der sich vor Weihnachten auf dem Hauptplatz vor dem Geschäft "Kunst & Werk" abgespielt haben soll. Demnach gilt das Einladen eines Rollstuhls nicht als Ladetätigkeit.

Debatte mit Parksheriff

Im Mittelpunkt der Debatte stehen eine 60-Jährige und ihr Sohn. Der Mann besitzt dortselbst  ein Geschäft. An besagtem Tag wollte er seine Mutter, die blind und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, mit seinem Auto abholen. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, hielt er dafür kurz in der Fußgängerzone an.

Als er die 60-Jährige gerade aus seinem Geschäft brachte, bemerkte er schon den Parksheriff, der vor dem Wagen wartete. Obwohl der Mann und seine Mutter die Situation erklärten und sich im Auto ein Behindertenausweis befand, wollte der Parkwächter nicht von einer Strafe absehen, berichtet die Zeitung.

Laut dem Kontrollorgan sei das Einladen eines Rollstuhls keine Ladetätigkeit. Erst nach langen Diskussionen zog der Parksheriff weiter und verzichtete auf die Strafe. Laut der Frau sei man in letzter Zeit "übertrieben schnell" mit dem Abstrafen.

Geschäftsinhaber verärgert

Auch der Obmann des Geschäfts "Kunst & Werk" zeigte sich gegenüber der "Kleinen" entrüstet. Mit so einem Verhalten würde die Gemeinde nur zahlende Kundschaft vergraulen und damit die Geschäftstreibenden schädigen.

Auch bei der Stadt hat die Zeitung bezüglich des Vorfalls nachgefragt. Dort hieß es, dass man davon nichts wüsste. Laut den Verantwortlichen dürfte man jedoch mit einem Behindertenausweis während der Ladezeiten parken. Man könne es sich nur so erklären, dass das Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt wurde.

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