Ein halbes Jahr lang gibt es bereits die neue Pfand-Regelung. Bei vielen ist die Verwirrung immer noch sehr groß. Fast täglich erreichen uns Schilderungen von verärgerten Kunden, die Probleme mit dem System haben. Lange Warteschlangen vor den Rückgabe-Automaten, nicht funktionierende Automaten, kein Bargeld für den Pfandzettel an der Kassa. Offizielle Stellen sagen das Gegenteil: Es laufe alles wie geplant, 357 Millionen Flaschen und Dosen sind bereits zurückgebracht worden, bis zu neun Millionen täglich.
Doch "Heute"-Leser Manfred S. ärgert sich. Der Stammkunde einer großen Handelskette sammelt daheim die Flaschen, erst wenn einige zusammenkommen, bringt er sie zurück in den Supermarkt. Anfang Sommer brachte er zwölf PET-Flaschen in seinen Supermarkt. Der Automat spuckte den Bon aus, alles war okay.
Doch S. löste sein Pfand-Guthaben bei diesem Einkauf nicht an der Kassa ein. Er legte den Zettel in seiner Wohnung ab, vergaß eine Zeit lang darauf. Vergangenen Montag nahm er den Zettel mit, "mittlerweile sind sechs Wochen vergangen", sagt S. zu "Heute". Es folgte die böse Überraschung.
Beim Bezahlen – er wollte den Zettel gerade einscannen lassen – kam statt dem bestätigenden "Bling" der Kassa eine Fehlermeldung. "Leider war der Kassenbon nicht mehr lesbar", beschwert sich der Kunde. Es folgt der Ärger: "Ich habe das Papier im Wert von drei Euro entsorgen müssen", es hatte schließlich seinen ganzen Wert verloren.
Einen Tipp hat Manfred S. für andere Kunden, die nicht sofort ihre Pfand-Gutscheine einlösen: "Leider bleichen allgemein Rechnungen sehr schnell aus, besser gleich ein Foto davon machen!"
"Heute" hat einen Experten des AK-Konsumentenschutzes dazu befragt. Fazit: Der Bon ist das "Beweismittel des Kunden" gegenüber dem Geschäft, das den Anspruch belegt. Ist der Zettel nicht lesbar, gibt es keinen Rechtsanspruch, erklärt Experte Robert Wurzinger von der AK Oberösterreich. Sein Tipp: "Pfandbons so schnell wie möglich einlösen. Der Konsument kann sich den Wert auch in Bar auszahlen lassen."
Wenn es Gründe gibt, den Bon aufzuheben, dann rät auch der Experte dazu, ein Foto oder eine Kopie davon anzufertigen. Auch wenn das Phänomen des unleserlichen Pfand-Bons für Wurzinger neu ist, viele Menschen verlieren schlicht den Zettel und somit ist der Anspruch auf eine Auszahlung futsch.