Der Fall sorgt in der Schweiz für Entsetzen. Ein ehemaliger SVP-Politiker aus dem Kanton Aargau steht im Verdacht, seine damalige Partnerin und deren heute volljährige Tochter über einen längeren Zeitraum mit K.-o.-Tropfen betäubt und schwer sexuell missbraucht zu haben. Besonders brisant: Nach der Anzeige gegen den Mann sollten die mutmaßlichen Opfer die Schweiz verlassen.
Laut Anklage soll der Ex-Politiker die damals 14-jährige Tochter seiner Partnerin 44-mal betäubt und missbraucht haben. Auch die Mutter soll Opfer geworden sein. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ähnliche Taten an seiner Ex-Ehefrau vor. Sie soll mehr als 140 Übergriffe erlitten haben und bis heute an den Folgen leiden.
Die Ermittler stützen sich laut Schweizer Medien auf umfangreiches Beweismaterial. Allein die Videos der mutmaßlichen Übergriffe auf die Tochter sollen mehr als 40 Stunden umfassen. Dem ehemaligen Politiker werden unter anderem mehrfach versuchter Mord, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern sowie weitere schwere Straftaten vorgeworfen. Ihm droht lebenslange Haft – es gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die verabreichten Substanzen die Opfer mehrfach in akute Lebensgefahr gebracht haben. In einer Haarprobe der Tochter wurde später GHB in erhöhter Konzentration nachgewiesen. Der Beschuldigte weist wesentliche Teile der Vorwürfe zurück und bestreitet insbesondere den Einsatz von K.-o.-Tropfen.
Für zusätzliche Empörung sorgt der Umgang der Behörden mit den mutmaßlichen Opfern. Die aus Polen stammende Frau war mit ihrer Tochter aus Irland in die Schweiz gezogen, nachdem sie den Politiker kennengelernt hatte. Nach der Trennung und der Anzeige gegen ihn geriet jedoch ihr Aufenthaltsstatus ins Wanken.
Die Behörden werteten ihr Arbeitsverhältnis mit dem Politiker als Scheinarbeitsverhältnis. In der Folge wurde die Sozialhilfe nur eingeschränkt gewährt, gleichzeitig leitete das Migrationsamt ein Verfahren zur Ausreise ein. Obwohl der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft saß und die Frauen als mutmaßliche Opfer eines schweren Gewaltverbrechens galten, drohte ihnen die Abschiebung.
Die Betroffene erhebt schwere Vorwürfe gegen die Behörden. Sie habe immer wieder auf ihre Rolle als Opfer und wichtige Zeugin in einem außergewöhnlich schweren Strafverfahren hingewiesen. Dennoch seien zahlreiche Anträge abgelehnt worden. Gemeinde und Migrationsamt äußerten sich wegen des laufenden Verfahrens nur eingeschränkt, zeigten sich aber betroffen.
Die beiden Frauen entschieden sich inzwischen, mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen. Sie hoffen, dass der Fall nicht nur zur Verurteilung des Angeklagten führt, sondern auch Konsequenzen für den Umgang mit Opfern schwerer Gewalt hat.
Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Baden beginnt, ist derzeit noch offen.