Reparieren statt wegwerfen: Ab 1. Oktober 2026 bekommen Konsumenten in Österreich mehr Rechte. Dann tritt das neue, knackig klingende Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft. Es bringt unter anderem längere Gewährleistungsfristen und neue Pflichten für Hersteller.
Wer ein mangelhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, profitiert künftig länger von der Gewährleistung. Die zweijährige Frist für die gesamte Ware verlängert sich einmalig um ein Jahr. Damit gilt sie insgesamt drei Jahre ab dem Kauf.
Für den tatsächlich reparierten Teil beginnt die zweijährige Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt der Reparatur erneut zu laufen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Zeit nach Ablauf der Gewährleistung. Hersteller müssen bestimmte Produkte auch danach innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos oder zu einem angemessenen Preis reparieren.
Die Regelung betrifft derzeit unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher und Monitore, Staubsauger, Mobiltelefone, Wäschetrockner, Datenserver und Schweißgeräte. Auch leichte Verkehrsmittel mit Batterien wie E-Bikes und E-Scooter fallen darunter.
Die Liste orientiert sich an den europäischen Ökodesign-Regeln und soll laufend erweitert werden.
Mehr Transparenz soll es auch bei den Kosten geben. Hersteller müssen auf einer frei zugänglichen Website Richtpreise für typische Reparaturen der betroffenen Produkte veröffentlichen.
Für die Einhaltung der Reparaturpflicht sind die Hersteller verantwortlich. Sie müssen die Arbeiten allerdings nicht selbst durchführen, sondern können einen Reparaturbetrieb damit beauftragen. Konsumenten dürfen sich weiterhin auch an andere Werkstätten wenden.
Eine weitere Neuerung folgt allerdings erst später: Ab 31. Juli 2027 soll eine Online-Plattform die Suche und den Vergleich von Reparaturbetrieben erleichtern.
Der Arbeiterkammer gehen die neuen Regeln nicht weit genug. Sie fordert unter anderem, die Reparaturpflicht auf weitere Produktgruppen wie Spielzeug sowie Garten- und Haushaltswerkzeuge auszudehnen.
Auch Ersatzteile stehen im Fokus. Deren Preise seien häufig unverhältnismäßig hoch. Die AK fordert deshalb mehr Preistransparenz, etwa durch eine eigene Preisdatenbank oder ein laufendes Preismonitoring.
Verbesserungsbedarf sieht die Arbeiterkammer zudem bei der Beweislast. Denn auch nach der neuen Rechtslage müssen Konsumenten nach einem Jahr grundsätzlich beweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.