Dieser Zeitpunkt zählt

Paketsteuer ab Donnerstag – Frist läuft schon jetzt

Ab 1. Oktober gilt die neue Paketsteuer. Doch schon beim Bestellen am Mittwoch kann der genaue Zeitpunkt der Zahlungsannahme entscheidend sein.
Newsdesk Heute
29.09.2026, 10:38
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Am Donnerstag ist es so weit: Mit 1. Oktober startet in Österreich die neue Paketsteuer. Pro zugestelltem Paket werden grundsätzlich 2 Euro fällig, alternativ können betroffene Versandhändler die Abgabe pro Bestellung berechnen.

Doch wer glaubt, dass dafür nur das Datum der Zustellung entscheidend ist, liegt falsch. Für Bestellungen rund um den Stichtag gibt es eine wichtige Regel, die Online-Shopper kennen sollten.

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Entscheidend ist die Zahlungsannahme

Denn die Steuerschuld entsteht nicht erst dann, wenn der Paketbote vor der Tür steht. Entscheidend ist laut Finanzministerium der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung für den Einkauf angenommen wird.

Das bedeutet: Wird die Zahlung spätestens am 30. September angenommen, fällt die neue Paketsteuer für diese Bestellung noch nicht an. Das gilt sogar dann, wenn das Paket erst im Oktober geliefert wird.

Umgekehrt gilt aber auch: Erfolgt die Zahlungsannahme erst ab 1. Oktober, greift bereits die neue Regelung. Der Tag, an dem du die Ware ausgesucht oder den Bestellvorgang begonnen hast, schützt also nicht automatisch vor der Abgabe.

Darum könnte Mittwochabend heikel werden

Besonders bei Bestellungen am späten Mittwochabend lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf den Bezahlvorgang. Wer seine Bestellung erst kurz vor Mitternacht abschließt oder eine Zahlungsart verwendet, bei der die Annahme nicht sofort erfolgt, könnte bereits in den Zeitraum der neuen Paketsteuer fallen.

Dabei gibt es allerdings eine wichtige Feinheit: Es kommt nicht darauf an, wann das Geld tatsächlich am Bankkonto des Händlers landet.

Als Zeitpunkt der Zahlungsannahme gilt jener Moment, in dem die Zahlung bestätigt wird, die Genehmigung der Zahlung beim Händler eingeht oder eine Zahlungszusage des Käufers vorliegt – je nachdem, was zuerst passiert. Bei gewöhnlichen Online-Bestellungen geschieht das laut Finanzministerium typischerweise bereits beim Abschluss des Bezahlvorgangs.

Lieferdatum spielt keine Rolle

Wer also am Mittwochabend um 22 Uhr bestellt und sofort eine entsprechende Zahlungsbestätigung erhält, muss nicht allein deshalb mit der Paketsteuer rechnen, weil das Geld erst später tatsächlich verbucht wird. Wird die Zahlung dagegen erst nach Mitternacht angenommen, fällt die Bestellung bereits unter die neue Regelung.

Das Finanzministerium nennt dazu selbst ein klares Beispiel: Wird eine Bestellung noch im September aufgegeben und die Zahlung auch im September angenommen, bleibt sie von der Paketsteuer verschont – selbst wenn das Paket erst nach dem 1. Oktober zugestellt wird.

Umgekehrt hilft eine rasche Zustellung nicht, wenn die Steuerschuld erst nach dem Stichtag entsteht.

Nicht jeder Online-Shop betroffen

Die 2-Euro-Abgabe trifft außerdem nicht automatisch jede Online-Bestellung. Steuerpflichtig sind grundsätzlich Versandhändler, deren relevante Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben.

Bei Verkäufen über große Online-Marktplätze können die Umsätze dem jeweiligen Marktplatz zugerechnet werden. Auch Click & Collect kann ausgenommen sein, wenn die online bestellte Ware direkt im Geschäft oder bei einer unmittelbar dazugehörenden Abholstation abgeholt wird.

Wichtig für Kunden: Steuerschuldner ist der Versandhändler beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen der Online-Marktplatz. Ob ein Unternehmen die zusätzlichen Kosten über Preise oder Gebühren an seine Kunden weitergibt, ist eine andere Frage.

Wer am Mittwoch noch online einkaufen will, sollte also nicht nur auf die Uhr schauen. Entscheidend ist, wann die Zahlung tatsächlich angenommen wird – und nicht, wann das Paket vor der Haustür landet.

red,29.09.2026, 10:38
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