Gelten ab sofort

Völlig neue Shopping-Regeln: Das musst du jetzt wissen

Neue Vorgaben verändern den Einkauf in Österreich. Vor allem bei Gewährleistung und Herstellergarantie gibt es für Händler zusätzliche Pflichten.
Team Wirtschaft
27.09.2026, 14:51
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Gültig mit 27. September! Wer ab sofort einkaufen geht oder im Internet bestellt, wird mit neuen Hinweisen zu Garantie, Gewährleistung, Reparierbarkeit und Software-Updates konfrontiert. Konkret treten neue Informationspflichten in Kraft, die Konsumenten ihre Rechte beim Kauf deutlicher vor Augen führen sollen. Die Regeln gelten in Geschäften und Online-Shops.

Darauf müssen Händler ab sofort hinweisen

Neu ist vor allem die Art, wie über die gesetzliche Gewährleistung informiert werden muss. Zwar mussten Händler auch bisher darauf hinweisen, künftig kommt dafür aber eine europaweit einheitliche Mitteilung zum Einsatz. Sie informiert darüber, dass für gekaufte Waren ein gesetzliches Gewährleistungsrecht besteht. Der von der EU vorgegebene Hinweis darf inhaltlich nicht verändert werden.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Für Konsumenten bedeutet das: Die Information muss schon vor dem Kauf klar wahrnehmbar sein. Im Geschäft muss sie nicht auf jedem einzelnen Produkt kleben. Ein gut sichtbarer Hinweis etwa im Verkaufsraum oder bei der Kassa reicht aus. Versteckt oder erst auf Nachfrage darf die Information allerdings nicht sein.

Wer online einkauft, soll den Hinweis ebenfalls sehen. Zusätzlich muss die Information über das Gewährleistungsrecht nach dem Kauf auch in der Bestätigung enthalten sein, die der Kunde erhält.

Gewährleistung oder Garantie?

Wichtig ist dabei ein Unterschied: Die gesetzliche Gewährleistung steht Konsumenten aufgrund des Gesetzes zu. Vertragspartner sind die Händler, die sich derzeit allerdings gerne aus der Verantwortung stehlen und auf die Herstellergarantie verweisen. Letztere ist eine zusätzliche Leistung, die über diese gesetzlichen Rechte hinausgehen kann.

Neue Garantie-Kennzeichnung heißt GARAN

Neu ist auch eine einheitliche EU-Kennzeichnung für bestimmte längere Herstellergarantien. Sie heißt "GARAN" und kommt dann zum Einsatz, wenn ein Hersteller für die gesamte Ware kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren abgibt und die entsprechende Information dem Händler zur Verfügung stellt.

Auf der Kennzeichnung stehen unter anderem die Dauer der Garantie, der Name des Herstellers und die Modellbezeichnung. Ein QR-Code führt zu weiteren Informationen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Gewährleistung unabhängig von dieser zusätzlichen Garantie weiter gilt.

Im Geschäft muss GARAN direkt beim betroffenen Produkt sichtbar sein, etwa auf der Ware oder am Regal. Im Online-Shop muss die Kennzeichnung beim Produkt sowie vor Abschluss der Bestellung erscheinen und auch nach dem Kauf in der Bestätigung enthalten sein.

Auch optisch gibt es Vorgaben: Im Online-Shop muss das Label in Farbe dargestellt werden. Im Geschäft ist auch eine Schwarz-Weiß-Darstellung erlaubt.

Neu: So reparierbar ist das Produkt

Auch die Frage, wie gut sich ein Produkt später reparieren lässt, muss transparenter vermittelt werden. Gibt es einen offiziellen Reparierbarkeitswert, ist dieser anzugeben.

Fehlt ein solcher Wert, können stattdessen konkrete Angaben zu Ersatzteilen verpflichtend werden. Dazu zählen deren Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten, das Bestellverfahren sowie Reparatur- und Wartungsanleitungen. Auch Einschränkungen bei Reparaturen müssen offengelegt werden, sofern der Hersteller diese Informationen bereitgestellt hat.

Mehr Infos zu Software-Updates

Eine wichtige Änderung betrifft Produkte mit digitalen Elementen sowie digitale Inhalte und Dienstleistungen. Künftig muss vor dem Kauf darüber informiert werden, für welchen Mindestzeitraum der Hersteller oder Anbieter Software-Updates zur Verfügung stellen will.

Dieser Zeitraum kann entweder als Zeitspanne oder als konkretes Datum angegeben werden. Voraussetzung ist, dass der Hersteller oder Anbieter diese Information dem Verkäufer bereitstellt. Dabei geht es auch um Sicherheitsupdates. Für Konsumenten soll damit leichter vergleichbar werden, wie lange ein Produkt voraussichtlich mit Software versorgt wird.

Am 1. Oktober folgt nächste Neuerung

Damit ist es aber noch nicht getan. Schon am Donnerstag, 1. Oktober 2026, tritt in Österreich die nächste wichtige Neuerung für Online-Kunden in Kraft: Bei entsprechenden Fernabsatzverträgen wird eine eigene Rücktrittsfunktion verpflichtend.

Diese Funktion muss während der gesamten Rücktrittsfrist leicht auffindbar und hervorgehoben sein. Sie muss eindeutig etwa mit "Vertrag widerrufen" gekennzeichnet werden.

Konsumenten sollen ihren Rücktritt damit direkt online abschicken können. Dafür müssen unter anderem der Name, der betroffene Vertrag und eine Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung angegeben werden können. Anschließend muss der Schritt über eine Funktion wie "Widerruf bestätigen" nochmals bestätigt werden. Nach dem Absenden muss der Kunde unverzüglich eine Bestätigung erhalten, dass der Rücktritt beim Unternehmen eingegangen ist.

tmw,27.09.2026, 14:51
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