Ab 20. November 2026 gilt in Österreich ein neues Verbraucherkreditgesetz. Es ersetzt das bisherige Gesetz und ist eine (verspätete) Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Betroffen sind nicht nur klassische Kredite, sondern auch moderne Finanzierungsformen im Online-Handel – etwa Ratenzahlung, Null-Prozent-Angebote oder "Buy Now Pay Later".
Die Reform soll Konsumenten besser vor unklaren Kreditangeboten, übereilten Abschlüssen und Überschuldung schützen. Dafür werden Informationspflichten ausgeweitet, digitale Kreditprodukte stärker erfasst und Bonitätsprüfungen verschärft. Kredit darf künftig nur bereitgestellt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass die Rückzahlung voraussichtlich möglich ist. Neu ist auch: Eine negative Bonitätsprüfung resultiert künftig in einem Verbot der Kreditvergabe.
Im Online-Handel wird vor allem der beliebte Kauf auf Rechnung zum Thema. Dort bekommen Kunden die Ware zuerst, schicken bei Bedarf Teile zurück und zahlen erst danach. Genau diese Zahlungsform ist für viele Händler wichtig – künftig aber mit mehr Prüf- und Dokumentationsaufwand verbunden.
Harald Gutschi, Vizepräsident des Handelsverbands und CEO der Otto Austria Group, ordnete die Reform am Dienstag im Ö1-Morgenjournal ein, Er sieht die neue Regelung grundsätzlich positiv: "Das gesamte Verbraucherkreditgesetz neu schützt schon Konsumenten noch stärker." Das Gesetz helfe, "klarer, noch transparenter, noch detaillierter zu sein".
Aus Sicht Gutschis ist das neue Gesetz auch deshalb wichtig, weil Kunden moderne Zahlungsformen erwarten. "Es ermöglicht auch moderne digitale Finanzierungsformen, die Kunden haben wollen", sagte er. Für große Händler sei die Umstellung machbar, aber keineswegs gratis zu haben. Gerade im Online-Checkout müssten Abläufe angepasst werden.
Besonders sichtbar wird das beim Kauf auf offene Rechnung. "Bei uns etwa wollen KundInnen per Erlagschein auf offene Rechnung kaufen", sagte Gutschi. Kunden wollten Produkte aussuchen, Ware erhalten, Retouren zurückschicken und "nur das zahlen, was sie behalten". Das sei "mit Abstand der komfortabelste Weg aus Kundensicht".
Für große Anbieter sei dieser Prozess organisierbar. Für kleinere Betriebe könne es aber schwieriger werden. Gutschi nennt als Beispiel ein kleines Brillengeschäft: Solche Händler würden sich mit den erweiterten Anforderungen schwertun und eher auf sichere Zahlungsarten ausweichen – etwa Kreditkarte, Debitkarte oder Paypal.
Damit bekommt der zusätzliche Konsumentenschutz auch eine wirtschaftliche Seite. Gutschi formuliert es deutlich: "Diese umfangreiche Schutzbestimmungen für KundInnen haben auch einen Preis. Und den zahlen kleinere Händler."
Gleichzeitig betont der Handelsvertreter, dass Österreich bei der Umsetzung nicht über EU-Vorgaben hinausgegangen sei. "Dieses Gesetz hat kein Gold-Plating", sagte Gutschi. Die Verbraucherkredit-Richtlinie der Europäischen Union sei "1:1 in nationales Recht übernommen" worden. Das finde er "sehr sehr gut".
Ein weiterer Punkt der Reform betrifft Daten und automatisierte Entscheidungen. Soziale Netzwerke gelten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nicht als externe Quelle; sensible Daten und Social-Media-Daten dürfen für solche Prüfungen nicht verarbeitet werden. Bei automatisierten Ablehnungen müssen Verbraucher außerdem über ihre Rechte informiert werden.
Bei Otto Austria sei der zusätzliche Aufwand laut Gutschi überschaubar, weil der Kauf auf Rechnung schon bisher eine große Rolle gespielt habe. "Bei uns ist das nicht so, weil wir in der Vergangenheit auch 80-90 Prozent aller Bestellungen auf offene Rechnung ausgeliefert haben", sagte er zur Frage, ob Kosten weitergegeben würden.
Ganz ohne Belastung gehe es aber auch dort nicht: "Es ist schon etwas, was über den gesamten Prozess des Online-Shoppens bis zum Checkout zieht." Sein Fazit: machbar – aber ein Aufwand, "so ehrlich muss man auch sein".