Neue Regeln im Handel

Gilt für alle! Gesetz macht Schluss mit Mogelpackungen

Schluss mit bösen Überraschungen nach dem Shoppen! Ab 27. September müssen Händler klipp und klar über Garantie, Haltbarkeit & Co. aufklären.
Team Wirtschaft
23.09.2026, 18:03
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Wie lange läuft der neue Kühlschrank wirklich? Wie viele Jahre gibt es noch Sicherheits-Updates für das teure Smartphone? Und wer zahlt die Reparatur, wenn das Gerät kurz nach dem Kauf den Geist aufgibt?

Ab dem 27. September 2026 müssen Händler vor dem Kauf die Karten auf den Tisch legen – ganz egal, ob im Geschäft oder im Online-Shop. Hintergrund sind laut Arbeiterkammer neue, strenge EU-Vorgaben für langlebigere Produkte und besseren Konsumentenschutz.

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Kennzeichnung für freiwillige Haltbarkeitsgarantie

Ein zentraler Punkt der Richtlinie ist die Kennzeichnung für freiwillige Haltbarkeitsgarantien der Hersteller. Gibt ein Produzent von sich aus mehr als zwei Jahre Haltbarkeitsgarantie auf die gesamte Ware, wird dies mit einem neuen, EU-weiten "GARAN"-Symbol gekennzeichnet.

Damit verpflichten sich die Hersteller schwarz auf weiß, das Produkt kostenlos zu reparieren oder komplett auszutauschen, falls es vorzeitig schlappmacht. Im Geschäft muss dieser Hinweis direkt auf dem Artikel oder unmittelbar daneben zu sehen sein. Wer im Web bestellt, muss die Information noch vor dem finalen Klick zum Kaufabschluss eingeblendet bekommen.

Mehr Infos zu Gewährleistung & Lebensdauer

Auch bei der gesetzlichen Gewährleistung reicht ein Verweis in den AGB nicht mehr aus. Der Handel wird zu echter Transparenz verpflichtet: Stationäre Geschäfte müssen künftig ausführliche Hinweise zu den gesetzlichen Rechten der Kundschaft gut sichtbar platzieren – vorgeschrieben ist dafür mindestens ein Plakat im A4-Format direkt bei der Kassa.

Zusätzlich müssen Verkäufer bei der Langlebigkeit Klartext reden: Konsumenten haben künftig vorab Anspruch auf klare Informationen zur Reparierbarkeit, zu verfügbaren Ersatzteilen oder zu eventuellen Reparatureinschränkungen. Auch über den Zeitraum für Software-Updates sowie über umweltfreundliche Liefermöglichkeiten müssen Händler vorab informieren.

Arbeiterkammer begrüßt strengere Vorgaben

"Wer ein Produkt kauft, soll künftig besser erkennen können, was es verspricht und welche Rechte damit verbunden sind", betont AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Wer schon vor dem Bezahlen wisse, wie lange ein Gerät kostenlos repariert oder ersetzt werde, könne viel bewusster einkaufen und schone damit Umwelt und Geldbörse gleichermaßen.

Freiwillige Hersteller-Versprechen sind für Zgubic aber nur ein erster Schritt und bloß "ein Teil der Lösung". Die Expertin fordert weitere Verbesserungen: "Gerade bei hochpreisigen und grundsätzlich langlebigen Waren wie großen Haushaltsgeräten sind aus Sicht der AK konsumentenfreundlichere Regelungen notwendig, etwa eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist", so Zgubic.

tmw,23.09.2026, 18:03
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