Wer Kleidung, Deko oder Gadgets direkt in China (oder in einem anderen Nicht-EU-Land) bestellt, muss bald deutlich tiefer in die Tasche greifen. Das EU-Parlament hat eine neue "Handling Fee" – also eine Bearbeitungsgebühr – für Bestellungen bis 150 Euro aus Drittstaaten beschlossen, die spätestens ab 1. November 2026 greift. Den genauen Betrag legt die EU-Kommission fest und passt ihn alle zwei Jahre an die tatsächlichen Kontrollkosten an.
Die eben abgesegnete Verordnung sieht vor, dass die Bearbeitungsgebühr – voraussichtlich zumindest zwei Euro – als fixer Betrag pro Zolltarifposition im Paket abgerechnet wird. Heißt: Für drei identische T-Shirts zahlt man die Abgabe also nur einmal. Wer dagegen ein Shirt, eine Handyhülle und eine Uhr in ein Paket packt, berappt den Betrag dreimal.
Formal müssen Händler und Plattformen wie Temu oder Shein zahlen, wälzen die Kosten in der Praxis aber auf die Kunden ab. Zur Kontrolle nimmt eine neue EU-Zollbehörde im französischen Lille sofort die Arbeit auf. Zusätzlich entsteht eine gemeinsame Zolldatenplattform, über die Einfuhren künftig zentral erfasst und Risiken besser erkannt werden sollen.
Die neue Gebühr kommt übrigens zusätzlich zu einer anderen Änderung, die bereits seit 1. Juli 2026 gilt. Für Waren in kleinen Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro wird seit zweieinhalb Monaten ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie verrechnet. Dieser Zoll ist ausdrücklich von der neuen Bearbeitungsgebühr getrennt.
Die 3-Euro-Regel ist zudem nur eine Übergangslösung. Sobald die neue EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist, sollen für solche Waren wieder die normalen Zollsätze gelten.
Händler begrüßen die Maßnahme, fordern aber ein hartes Vorgehen. "Die Gebühr muss spürbar, EU-weit einheitlich und vollständig von den verursachenden Drittstaatenplattformen getragen werden. Sie muss sämtliche Kontroll- und Vollzugskosten abdecken", fordert Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. Zwei Euro könnten daher nur die Untergrenze sein.
Zugleich warnt Rainer Will vor der geplanten österreichischen Paketsteuer von 2,40 Euro ab 1. Oktober. Die belaste nicht nur internationale Plattformen, sondern auch mehr als 4.000 heimische Händler, die über große Marktplätze ihre Produkte verkaufen.
Der Grund für das neue EU-Gesetz ist der massive Paketberg: 2025 kamen täglich rund 16 Millionen Billigartikel in die EU, geprüft wurden gerade einmal 0,0082 Prozent. Bei Kontrollen fielen 64 Prozent der Spielwaren und Mini-Elektrogeräte durch Sicherheitschecks.
Mit der Zollreform ändert die EU allerdings noch deutlich mehr. Verkäufer und Plattformen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern an Kunden in Europa schicken, werden künftig zollrechtlich als Importeure behandelt. Sie müssen damit die notwendigen Daten liefern, Abgaben bezahlen oder garantieren und dafür sorgen, dass die Waren den EU-Vorschriften entsprechen.
Ebenfalls ein Teil der EU-Zollreform ist die Möglichkeit hoher Geldbußen: Bei wiederholten schweren Verstößen können Unternehmen mit Strafen von bis zu sechs Prozent des Werts jener Waren belegt werden, die sie im vorangegangenen Jahr in die EU eingeführt haben.
"Das ist die größte Reform des europäischen Zolls seit 1968", erklärte der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, Dirk Gotink. "Wir beenden das hochgradig schädliche Geschäftsmodell billiger, rechtswidriger und gefährlicher Importe aus China zugunsten eines Handels, der auf unseren Standards und fairem Wettbewerb beruht", so Dirk Gotink.