Am Montag musste sich ein psychisch kranker 33-jähriger Kärntner vor Gericht verantworten. Im Juni 2025 stach er zweimal auf seinen Vater ein und verletzte diesen lebensgefährlich. Am Ende des Prozesses entschied sich das Gericht den Mann nicht in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, sondern in eine psychiatrische Reha-Einrichtung seiner Wahl unterzubringen.
Die Maßnahme wurde damit begründet, dass ein psychiatrischer Sachverständiger ein positives Gutachten vorgelegt hat. Der Experte hat beim 33-Jährigen eine deutliche Besserung festgestellt, seit er neue Medikamente bekommt. Deshalb wurde auf eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verzichtet.
Stattdessen muss der Mann jetzt in ein Reha-Zentrum, wo er sich an eine Reihe von Auflagen halten muss: Psychotherapie, regelmäßige Einnahme der Medikamente, laufende Kontrollen und völliger Verzicht auf Alkohol oder Drogen. Die Entscheidung des Schwurgerichts am Landesgericht Klagenfurt ist aber noch nicht rechtskräftig, berichtet "ORF".
Im Sommer kam es zu dem Vorfall im Haus, in dem der 33-Jährige mit seinen Eltern lebt. Der Vater wollte nach seinem Sohn schauen, als ihm dieser plötzlich mit einem Messer in beiden Händen gegenüberstand. Ohne ein Wort ging der Sohn auf seinen Vater los und stach zweimal zu. Ein Stich traf den Oberarm, beim zweiten blieb das Messer sieben Zentimeter tief zwischen Lunge und Leber stecken. Danach ließ der 33-Jährige von seinem Vater ab und verschwand in sein Zimmer. Die Mutter leistete bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe.
"Die (Anlass-, Anm.) Tat, ein versuchter Mord, zeigt auf tragische Weise, welche schweren Folgen eine nicht behandelte psychiatrische Erkrankung haben kann", sagte Staatsanwältin Sarah Ofner in ihrem Anklagevortrag. Der Mann leidet seit 14 Jahren an paranoider Schizophrenie und war auch immer wieder in Behandlung – aber ohne dauerhaften Erfolg. Vor einigen Jahren reiste er sogar allein nach Brasilien, um sich dort von einem Wunderheiler helfen zu lassen, der inzwischen zu langer Haft verurteilt wurde.
Die Staatsanwältin betonte, der Mann sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen und habe unter Wahnvorstellungen gehandelt. Weil die Gefahr besteht, dass er erneut schwere Straftaten begehen könnte, beantragte die Staatsanwaltschaft ursprünglich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
An die Tat selbst kann sich der 33-Jährige nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern. Im Gespräch mit Richter Gernot Kugi, der den Vorsitz im Schwurgericht hatte, sagte er aber, er habe kurz davor eine Stimme gehört, die ihn aufgefordert habe: "Die Stimme hat gesagt: Wenn jemand kommt, dann stich zu, das Wesen verschwindet dann." Was passiert sei, sei "tragisch", aber es gehe ihm jetzt viel besser: "Ich habe zum ersten Mal Medikamente, die mir helfen. Ich höre keine Stimmen mehr." Ihm sei auch klar, dass er die Medikamente wohl sein Leben lang nehmen müsse.
Der Vater des Angeklagten schilderte den Vorfall sichtlich erschüttert, stellte sich am Ende aber trotzdem hinter seinen Sohn: "Er ist der beste Kerl, den es gibt, wenn er keine Psychose hat. Ich habe ihn noch immer gern." Er hoffe jetzt, dass sein Bub gut untergebracht werde. Der gerichtsmedizinische Sachverständige sprach von einem "wuchtigen Stich" in den Oberbauch – die Klinge sei bis zum Schaft in den Körper eingedrungen. Es habe kurzfristig "durchaus Lebensgefahr" bestanden, nur durch Glück seien keine Komplikationen aufgetreten.
Schon ab 2010 habe der Mann Veränderungen bemerkt, erklärte der gerichtspsychiatrische Sachverständige. Er sei mehrfach stationär behandelt worden, doch sein Zustand verschlechterte sich immer wieder – besonders in Phasen, in denen er ständig Stimmen hörte. "Am Tag der Tat war der Betroffene in einem hochpsychotischen Zustand, in dem er das Strafbare der Tat nicht begreifen konnte", so der Sachverständige.
Im Laufe der Haft hat sich der Zustand des Mannes durch ein Depotmedikament, das drei bis vier Wochen wirkt, deutlich gebessert. Dadurch kann auf eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt verzichtet werden. Ein spezielles Therapiezentrum in Kärnten hat bereits zugesagt, ihn aufzunehmen. Dafür braucht es aber gerichtliche Auflagen, etwa die Teilnahme an Therapien und die konsequente Einnahme der Medikamente.
Ohne Kontrolle würde er die Auflagen wohl nicht einhalten, das Rückfallrisiko wäre hoch: "Seine Gefährlichkeit würde ohne Eingriff in seine Lebensführung weiter bestehen." Die Krankheit selbst sei zwar nicht heilbar, aber gut behandelbar.