40 Operationen, ein Behinderungsgrad von 70 Prozent und trotzdem keine Berufsunfähigkeitspension: Ein 55-jähriger Oberösterreicher kämpft nach jahrzehntelanger Arbeit mit seiner chronischen Erkrankung und findet keinen passenden Job. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sieht ihn weiterhin als arbeitsfähig an.
Otto T. aus Wels arbeitete 30 Jahre in der Lagerlogistik. Seit vielen Jahren leidet er an Morbus Crohn, einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung. Stress und Zeitdruck können bei ihm Krankheitsschübe auslösen. Nach eigenen Angaben wurde er wegen seiner Erkrankung und der damit verbundenen Krankenstände gekündigt.
2025 beantragte der 55-Jährige eine Berufsunfähigkeitspension. Die PVA lehnte den Antrag ab. Aus Sicht der Versicherung könne er weiterhin zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Auch ein weiteres Gutachten im anschließenden Gerichtsverfahren kam zu dem Schluss, dass leichte bis mittelschwere Tätigkeiten möglich seien – und zwar vollzeitig und überwiegend im Sitzen.
T. zog seine Klage schließlich zurück. Er habe wegen der aus seiner Sicht aussichtslosen Lage keine andere Möglichkeit gesehen. Einen passenden Arbeitsplatz hat er nach eigenen Angaben trotzdem nicht gefunden. Selbst das Arbeitsmarktservice wisse offenbar nicht, welche Stelle für ihn infrage komme.
Die Österreichische Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Vereinigung sieht darin ein grundsätzliches Problem. Ihr Vertreter Walter Bruckner berichtet, dass chronisch kranke Menschen häufig Schwierigkeiten hätten, einen Arbeitsplatz zu finden. Gleichzeitig werde ihnen eine Pension verweigert, wenn sie aus medizinischer Sicht noch als arbeitsfähig gelten.
Der Fall zeigt damit die schwierige Lage von Menschen, die gesundheitlich stark eingeschränkt sind, aber die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitspension nicht erfüllen. Ob ein Anspruch besteht, wird anhand der geltenden Regeln und medizinischer Gutachten im Einzelfall beurteilt.