"Brauchen Einsicht!"

PVA schwärzt Gutachten – Patienten schlagen Alarm

Patientenvertreter kritisieren teils seitenlange Schwärzungen in Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt. Die PVA verteidigt das Vorgehen.
Newsdesk Heute
09.10.2026, 18:46
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Wer gegen einen Bescheid zu Pflegegeld oder Pension vorgehen will, ist auf die zugrunde liegenden Gutachten angewiesen. Doch genau dort bleiben Betroffenen laut Patientenvertretern mitunter wichtige Informationen verborgen: In psychologischen Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) werden teilweise ganze Seiten geschwärzt.

Darauf macht Jürgen Holzinger, Obmann des Vereins ChronischKrank, gegenüber APA und "ORF" aufmerksam. Betroffen seien vor allem psychologische Testungen im Zuge medizinischer Begutachtungen.

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Ganze Seiten geschwärzt

Auch in Gutachten, die der APA vorliegen, finden sich teilweise seitenlange Schwärzungen. Dabei geht es unter anderem um Leistungstests, Fragebögen zur möglichen Übertreibung von Beschwerden sowie Untersuchungen von Konzentration, Gedächtnis oder Persönlichkeit.

Nach Angaben Holzingers betrifft das nicht jedes Gutachten. Bei den seinem Verein vorgelegten psychologischen Testungen sei jedoch ungefähr ein knappes Viertel betroffen.

Für Patienten könne das erhebliche Auswirkungen haben. Schließlich bildet ein Gutachten eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen über Pflegegeld oder eine Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspension.

Festzuhalten sei, "dass das Gutachten für Betroffene im Sinne des Rechtsstaates von zentraler Bedeutung ist, da dies die Grundlage für die jeweilige rechtliche Entscheidung ist", so Holzinger.

"Betroffene brauchen Einsicht"

Der Patientenvertreter fordert deshalb mehr Transparenz bei den Verfahren. "Betroffene brauchen Einsicht in die verwendeten Verfahren, Kriterien und Bewertungen, damit sie nachvollziehen können, wie eine konkrete Entscheidung entstanden ist", so der Obmann.

Nur mit diesen Informationen könnten Betroffene Rechtsmittel sinnvoll einsetzen. Holzinger verweist dabei auch auf das seit 1. September 2025 geltende Informationsfreiheitsgesetz. Gutachten müssten "so transparent wie möglich" gestaltet werden.

PVA verteidigt Schwärzungen

Die Pensionsversicherungsanstalt begründet ihr Vorgehen hingegen mit der Aussagekraft der Tests. Man habe festgestellt, "dass Testverfahren mehrfach im Internet veröffentlicht wurden".

Dabei seien laut PVA auch Hinweise verbreitet worden, welche Antworten zu bestimmten Ergebnissen führen könnten. "In diesem Zusammenhang wurden auch Empfehlungen gegeben, welche Antworten zur Erreichung bestimmter Testergebnisse hilfreich sind. In den Gutachten wird daher den Versicherten die detaillierte Beschreibung der Testverfahren nicht mehr zur Verfügung gestellt."

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Für valide Ergebnisse sei es "aus fachlich-medizinischer Sicht wichtig, dass die Testungen ohne vorherige Vorbereitung und unvoreingenommen durchgeführt werden".

Werden konkrete Inhalte, Bewertungskriterien und Abläufe bekannt, könne dies nach Ansicht der PVA dazu führen, "dass die Aussagekraft der Testverfahren nicht mehr gegeben ist und die tatsächliche Beschwerdesituation nur eingeschränkt abgebildet wird".

Die Nichtveröffentlichung diene daher "dem Schutz der methodischen Validität und Objektivität des Verfahrens". Weiter heißt es: "Nur wenn die Durchführung und Bewertung nicht durch detaillierte Vorkenntnisse beeinflusst werden, kann eine zuverlässige Einschätzung der subjektiven Angaben erfolgen."

Befunde bereits umgestaltet

Dass die Vorgehensweise Fragen aufgeworfen hat, räumt die PVA ein. Sie habe bei einigen Versicherten "zu Unklarheiten geführt". Deshalb wurden "die psychologischen Untersuchungsbefunde bereits formal umgestaltet". Nähere Angaben dazu machte die Pensionsversicherung nicht.

Betroffene könnten außerdem persönlich in der jeweiligen Landesstelle Einsicht in das Gutachten nehmen.

Holzinger widerspricht PVA

Holzinger berichtet zudem, die PVA habe die Schwärzungen auch mit dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bei Test- und Untersuchungsverfahren begründet.

Für ihn würden solche Argumente "jedweder Grundlage" entbehren. Gerade bei medizinischen und psychologischen Begutachtungen müsse nachvollziehbar sein, wie eine Beurteilung zustande gekommen sei.

Selbst wenn konkrete Testbögen nicht Teil eines Gutachtens seien, müssten nach Ansicht Holzingers zumindest die Ergebnisse in der Zusammenfassung aufscheinen. Das finde jedoch "auch immer wieder nicht statt".

Bereits im Vorjahr wandte sich Holzinger wegen der Schwärzungen an Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Er bezeichnete das Vorgehen als "nicht rechtskonform" und verlangte eine "Weisung und Klarstellung". Das Ministerium schloss sich laut dem Patientenvertreter jedoch der Position der Pensionsversicherung an.

red,Akt. 09.10.2026, 18:49, 09.10.2026, 18:46