"Ich habe es angekündigt – jetzt passiert es." So stellte Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler seine neue Medienförderung vor, die allerdings einige gravierende Mängel aufweist. Welche Medien werden gefördert, welche nicht? Bablers Entscheidung erntet heftigen Gegenwind und harte Kritik selbst aus der eigenen Partei.
Denn besonders kurios: Den dicken Brocken der Zustellförderung soll es nur für Zeitungen geben, die gekauft werden. Gratismedien, die im ländlichen Raum essenziell sind und genau so fernab der Ballungszentren ausgeliefert werden, sollen hingegen völlig leer ausgehen. Schlüssig erklären konnte das der Medienminister nicht. Jetzt kommen auch von offizieller Seite immer mehr ablehnende Stellungnahmen zur "Lex Babler".
Sprengkraft birgt das nun eingelangte Schreiben der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Diese begrüßt grundsätzlich, dass durch Zuschüsse zu den Zustellkosten die Verbreitung von Printmedien abgesichert werden soll. Vermisst wird hingegen die Gleichbehandlung, die es bei der Vergabe öffentlicher Förderungen braucht: Eben weil all jene Medien ausgeschlossen werden, die gratis sind.
"Die Kosten der Zustellung sind gerade für Gratiszeitungen ein wesentlicher Teil der mit der Geschäftstätigkeit zwingend verbundenen operativen Kosten, wobei die Kosten der Zustellung – insbesondere im ländlichen Raum – für alle Printmedien hoch sind", argumentiert die Regierungs-Behörde. Auch Gratismedien leisten einen "wichtigen Beitrag zur Medienpluralität und Meinungsvielfalt".
Das gelte besonders im ländlichen Raum, wo Gratismedien dem Entstehen von "Nachrichtenwüsten" entgegenwirken und niedrigschwellig Informationen über regionales und lokales Geschehen verbreiten. Wettbewerbsrechtlich weiters problematisch: Kauf- und Gratiszeitungen haben sowohl in Bezug auf Lesermärkte als auch im Wettbewerb um Werbekunden Überschneidungen.
"Ein einseitig ausgestaltetes Fördersystem, welches nur ein bestimmtes Geschäftsmodell berücksichtigt, könnte hier wettbewerbsverzerrende Effekte hervorrufen", warnt die BWB. Die Behörde regt deswegen an, den "faktischen Ausschluss von Gratismedien zu überdenken" und auch deren grundsätzliche Förderbarkeit zu ermöglichen.
Nicht nur die Wettbewerbshüter haben also ernsthafte Bedenken zur Fairness des Gesetzes: Auch die Genossen in der Stadt Wien müssen harte Kritik an den Plänen ihres Parteichefs üben. In der Stellungnahme wird ebenfalls angeregt, "die vorgesehene Beschränkung auf abonnierte Tages- und Wochenzeitungen nochmals zu evaluieren" und auch Gratismedien davon zu umfassen, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Die aktuelle Beschränkung würde den tatsächlichen Gegebenheiten des österreichischen und insbesondere des Wiener Medienmarktes nicht in ausreichendem Maße Rechnung tragen, kritisiert die Stadt. Besonders in Wien hätten sich kostenlose Tages- und Regionalzeitungen als wesentlicher Bestandteil der Medienlandschaft etabliert und leisten einen wichtigen Beitrag.