Rund ein Jahr lang hat die Staatsanwaltschaft eine Gruppe von Drogendealern polizeilich observiert, Handy- und GPS-Daten sichergestellt und im Juni 2023 zugeschlagen. Die verdeckte Ermittlung lief unter dem blumigen Namen "Alpenrose".
Anfang November wurde einem heute 55-jährigen Schweizer und zwei Komplizen vor dem Bezirksgericht Zürich der Prozess gemacht.
Am Mittwoch (12. November) hat das Gericht das Urteil gefällt. Der Kopf der Bande erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Sein 54-jähriger Komplize und "rechte Hand" muss für 8 Jahre ins Gefängnis. Zudem wird der Italiener für 5 Jahre des Landes verwiesen.
Der dritte Beschuldigte, ein 63-jähriger Drogenkurier, der seit Platzspitz-Zeiten drogensüchtig ist, wurde zu einer 3,5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zugunsten einer ambulanten Drogentherapie aufgeschoben wird.
Laut Anklageschrift schmuggelte die Drogenbande zwischen 2018 und 2023 über 15 Kilogramm Kokaingemisch in hoher Qualität mittels vier Kurieren von der Dominikanischen Republik und Brasilien in die Schweiz. Insgesamt wurden 23 Flüge durchgeführt. Die Kuriere schluckten die Drogen jeweils in Fingerlingen verpackt und schieden sie in der Schweiz wieder aus.
Die Bodypacker, so werden diese Kuriere genannt, erhielten pro Flug zwischen 3.000 und 4.000 Euro als Lohn. Der drogensüchtige Schweizer konnte anstelle eines Lohns jeweils zehn Prozent der geschmuggelten Drogenmenge für den Eigenkonsum behalten.
Des Weiteren sollen der Boss und sein Gehilfe 2023 rund 4,5 Kilogramm Kokaingemisch an einen Großhändler im Kanton St. Gallen verkauft und in der Stadt Zürich 500 Gramm Kokain von einer Südamerikanerin gekauft haben. Laut Anklageschrift wurden rund hunderttausend Euro an den Kokainlieferanten in der Dominikanischen Republik überwiesen und somit Geld gewaschen. Etwa die Hälfte konnten beim Kopf der Gruppe beschlagnahmt werden.
Am Prozess hatte der Hauptbeschuldigte keine Aussagen gemacht und war weitgehend nicht geständig. Der geschiedene Vater zweier Kinder hat ein halbes Dutzend Vorstrafen, darunter zwei Freiheitsstrafen von über 5 und 7 Jahren wegen Drogendelikten. Warum er trotzdem wieder straffällig geworden ist, wollte der Richter wissen. Er habe in Zürich ein gut gehendes Restaurant geführt, bis die Pandemie kam und der Wirt in Konkurs geriet. "Dann bin ich wieder ins alte Fahrwasser geraten", antwortete der Beschuldigte.
Der Staatsanwalt forderte wegen Drogendelikten und Geldwäscherei eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Jahren. "Alle drei agierten als Team, der Beschuldigte war der Chef." Für den mitbeschuldigten Italiener verlangte er 9 Jahre und 5 Jahre Landesverweis. Der Bodypacker soll für 5 Jahre ins Gefängnis. Ein weiterer Drogenkurier ist schon rechtskräftig in der Schweiz verurteilt worden, die beiden anderen müssen sich in Deutschland vor Gericht verantworten.
Die Verteidiger der zwei Hauptbeschuldigten verlangten deutlich tiefere Strafen. Ihre Mandanten seien nicht die großen Drogendealer gewesen, wie der Staatsanwalt sie darstelle, sondern hätten das Kokain lediglich aufbewahrt und vermittelt. Eine Landesverweisung wäre für den Italiener eine Katastrophe. Er sei in der Schweiz geboren und aufgewachsen, die ganze Familie lebe hier. Die Anwältin des schwer drogensüchtigen Kuriers sagte: "Er war der Handlanger und wurde von den anderen nach Strich und Faden ausgenutzt."
Das Gericht folgte mehrheitlich dem Staatsanwalt. Der 55-Jährige sei die zentrale Figur der Bande gewesen. "Er hielt die Fäden in der Hand", sagte der Richter. Er sei Initiant und Auftraggeber gewesen, nicht nur Vermittler. Den Italiener bezeichnete das Gericht als Stellvertreter des Drogenbosses und dessen rechte Hand. Eine Landesverweisung sei zwar hart, aber man stelle dem Sozialhilfeempfänger keine gute Legalprognose. Der 63-jährige Bodypacker kann seine ambulante Therapie in Freiheit weiterführen. "Ein Gefängnisaufenthalt wäre ein Rückschlag", begründete der Richter.